Geschrieben von Robert_D
am 16. August 2004 11:49:44:
Als Antwort auf: Re: Mit 2 Promille... geschrieben von Uwe 3.5 am 16. August 2004 10:33:13:
hallo!
>> Mit 2 Promille... ... ist der Täter nicht zurechnungsfähig und wird maximal (!) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.
hmm, mir war gerade mal langweilig gewesen, deshalb (und weil ich mich schließlich auch für den fall interessiere) habe ich gerade mal ein bißchen recherchiert.
GANZ so billig wird er wohl (hoffentlich) nicht davonkommen:
§ 323a StGB
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
darüberhinaus fand ich eine quelle, die sich mit verkehrsdelikten befaßte, hier hieß es
Ab einem Promillewert von 2,5 kommt eine Schuldunfähigkeit wegen Vollrausches in Betracht.
da ich einmal davon ausgehen möchte, daß ein mord nicht geringer wiegt als z.b. eine fahrerflucht, hoffe ich doch, daß auch hier noch nicht vom vollrausch ausgegangen werden würde.
insbesondere dürfte dieser typ gut im training sein: wer mit 2 promille noch auto fahren und treffsicher mit schußwaffen umgehen kann, der ist mit sicherheit noch herr seiner sinne gewesen. (ich selber würde mit demselben pegel höchstwahrscheinlich sabbernd in der ecke liegen ...)
ich begreife sowas einfach nicht - der typ gehört für den rest seines lebens ins arbeitslager! (ob wir für solche zwecke nicht ein abkommen mit rußland schließen könnten? soweit ich weiß, sucht man dort immer nach billigen arbeitskräften für die sibirischen bleibergwerke!)
schönen gruß,
robert