Hallo Michael,
daß das AVGas - für den kommerziellen Flugbetrieb - tatsächlich steuerbefreit ist, ist ja unstrittig:
Energiesteuergesetz §27 Absatz 2:
Flugbenzin der Unterposition 2710 11 31 der Kombinierten Nomenklatur, dessen Researchoktanzahl den Wert von 100 nicht unterschreitet, und Flugturbinenkraftstoff der Unterposition 2710 19 21 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Luftfahrzeugen
1. für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt,
2. bei der Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Nummer 1 sowie
3. bei der Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen.
Der Gedanke "Flugbenzin ist generell steuerbefreit/steuerbegünstigt" hingegen ist ein furchtbar alter Hut und bestätigt nur mal wieder, wie die Wahrnehmung des Volkes funktioniert:
anno 1988 hatte der wenig später verschiedene Franz-Josef Strauss das Anliegen vorgebracht, das Flugbenzin auch für Privatflieger steuerfrei zu machen (wen wundert's, er war ja anscheinend selbst begeisterter Privatpilot) - ist damit
jedoch letzten Endes gescheitert.
In der vielzitierten "Volksmeinung" (hach, wie schön: ein BILD-Klischee!) ist jedoch langfristig nur hängengeblieben: "Flugbenzin ist steuerfrei".
Solch feine Unterschiede wie die zwischen privater und kommerzieller Fliegerei finden dort eben nur selten Beachtung ...
Schönen Gruß,
Robert