Ich kenne einige Fahrer von britischen Boliden, meist sehr hochpreisig, die gerne mit den englischen Kennzeichen fahren wollen und es auch legal tun. Voraussetzung hier ist eine Firma mit britischem Sitz auf die das Fahrzeug zugelassen ist und bei denen der deutsche Eigner angestellt bzw. nachweislich für sie tätig ist, oder ihm die Firma gehört.
Aufwendig, aber machbar, für die MOT (TÜV) muss man halt alle zwei Jahre dorthin, die Versicherung ist unproblematisch
Es gab hier einmal ein positives Grundsatzurteil, der deutsche Fahrer eines dänischen PKW der bei einer dänischen Firma angestellt ist durfte den Wagen uneingeschränkt in D fahren.
Anderes Beispiel umgekehrt, ein Freund, Werksrennfahrer eines großen deutschen Automobilkonzerns lebt in der Schweiz und fährt einen Werkswagen mit deutsche Nummer, hier gab es eine Ausnahmegenehmigung der schweizer Behörden
Gerd