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klar... 16 Jahre 11 Monate her #91705

  • majus
  • majuss Avatar
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Moin,



ja klar, das alte H-Gutachten würde ich als Kopie mitnehmen, ebenso wie die Klassifizierung als Schweizer Veteran. Ich lasse es drauf ankommen, für diese Bürokratie habe ich abgesehen von der Sinnlosigkeit der eigentlichen Maßnahme einfach keinerlei Verständnis.



Liegen die Fahrsicherheitstrainingsgebiete in einer Feinstaubzone? [img]./zwinkern.gif[/img]



Grüße

Marius

Das ist der Kern... 16 Jahre 11 Monate her #91710

  • Jörg_250SE
  • Jörg_250SEs Avatar
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DAS bringt es genau auf den Punkt:



Zitat majus: "...von der Sinnlosigkeit der eigentlichen Maßnahme..."



Ein wahnsinniger, bürokratischer, teurer Aufwand mit enormen volkswirtschaftlichen Kosten, dessen Ergebnis in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Typisch deutsch eben, wie der Aufwand für die Autobahnmaut: mit Terminals, automatischer Kennzeichenerfassung, und, und und. In CH und A reicht eine einfache Plakette...



Gruß Jörg

Re: feinstaubplakette 16 Jahre 11 Monate her #91713

  • hohi
  • hohis Avatar Autor
pack einfachheitshalber das Fahrrad oder Moped in den Kofferraum.

Gruß Günter

Re: Nein... 16 Jahre 11 Monate her #91716

  • xxx
  • xxxs Avatar Autor
ein EUROPA Beschluss und deutsche Ausführung.EUROPA

Re: feinstaubplakette 16 Jahre 11 Monate her #91725

  • Rainer
  • Rainers Avatar Autor
Hallo Sebastian





Ich habe ähnliches "versucht" mit einem als "historisch" typisierten Auto in Köln.



Köln gab mir zur Antwort das ich mit meinem Auto, EZ 09/81 NICHT einfahren dürfe weil mein Auto nicht 30 Jahre alt ist.



Schreib mich bitte an wenn du fragen hast: rainer.adam@gmx.at



Hier das mail aus Köln, die widersprechen sich irgendwie :-/







Original Message

From: heinz-dieter.schnieders@stadt-koeln.de

To: rainer.adam@gmx.at

Cc: andrea.hartmann@stadt-koeln.de ; brigitte.kessler@stadt-koeln.de ; barbara.metzmacher@stadt-koeln.de

Sent: Tuesday, February 12, 2008 12:53 PM

Subject: AW: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone





Sehr geehrter Herr Adam,



zunächst bitte ich für die verspätete Antwort um Nachsicht.

Ich habe in dieser Sache das zuständige Verkehrsministerium um eine Information ersucht, diese habe ich erst jetzt erhalten.



Das Ministerium hat mitgeteilt, dass auch ausländische Oldtimer die Umweltzone befahren können, wenn sie die Kriterien erfüllen, die an die im deutschen Zulassungsbereich registrierten Oldtimer gestellt werden. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt und weitestgehend im Originalzustand sein müssen.



Ich unterstelle, dass Fahrzeuge, die im Ausland - hier Österreich/Schweiz - den Oldtimerstatus erhalten, das Kriterium "Originalzustand" erfüllen, hinsichtlich des Alters der Fahrzeuge gibt es in den verschiedenen Ländern aber unterschiedliche Regelungen. Es gibt Länder, da wird ein Fahrzeug bereits mit 20 Jahren als Oldtimer eingestuft, andere Länder anerkennen diesen Status erst mit 35 Jahren.

In Ihrem Fall - Erstzulassung des Fahrzeuges 09/1981 - bedeutet dies nun, dass das Fahrzeug die Kölner Umweltzone nicht befahren darf.



Zu der Frage der äußeren Kenntlichmachung des Oldtimer-Status von ausländischen Fahrzeugen (in Deutschland "H"- oder "07"-Kennzeichen") muss die weitere Entwicklung abgewartet und das Handling den Gegebenheiten/Erfordernissen angepasst werden.

Die Fahrer/Halter ausländischer Fahrzeuge werden sich gegebenenfalls mit einer Bußgeldanzeige konfrontiert sehen, nach Vorlage der jeweiligen Fahrzeugzulassung, der das Datum der Erstzulassung zu entnehmen ist, wird dieses Verfahren dann einzustellen sein.



Für evtl. weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schnieders

Stadt Köln

Amt für öffentliche Ordnung

Zulassungsstelle (Leitung)

Max-Glomsda-Str. 4

51105 Köln

Tel. 0221/221-26520

Fax: 0221/221-24233



Internet: www.Stadt-Koeln.de







Re: feinstaubplakette 16 Jahre 11 Monate her #91726

  • YRV
  • YRVs Avatar Autor
Hallo Sebastian





Ich habe ähnliches "versucht" mit einem als "historisch" typisierten Auto in Köln.



Köln gab mir zur Antwort das ich mit meinem Auto, EZ 09/81 NICHT einfahren dürfe weil mein Auto nicht 30 Jahre alt ist.



Schreib mich bitte an wenn du fragen hast: rainer.adam@gmx.at



Hier das mail aus Köln, die widersprechen sich irgendwie :-/







Original Message

From: heinz-dieter.schnieders@stadt-koeln.de

To: rainer.adam@gmx.at

Cc: andrea.hartmann@stadt-koeln.de ; brigitte.kessler@stadt-koeln.de ; barbara.metzmacher@stadt-koeln.de

Sent: Tuesday, February 12, 2008 12:53 PM

Subject: AW: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone





Sehr geehrter Herr Adam,



zunächst bitte ich für die verspätete Antwort um Nachsicht.

Ich habe in dieser Sache das zuständige Verkehrsministerium um eine Information ersucht, diese habe ich erst jetzt erhalten.



Das Ministerium hat mitgeteilt, dass auch ausländische Oldtimer die Umweltzone befahren können, wenn sie die Kriterien erfüllen, die an die im deutschen Zulassungsbereich registrierten Oldtimer gestellt werden. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt und weitestgehend im Originalzustand sein müssen.



Ich unterstelle, dass Fahrzeuge, die im Ausland - hier Österreich/Schweiz - den Oldtimerstatus erhalten, das Kriterium "Originalzustand" erfüllen, hinsichtlich des Alters der Fahrzeuge gibt es in den verschiedenen Ländern aber unterschiedliche Regelungen. Es gibt Länder, da wird ein Fahrzeug bereits mit 20 Jahren als Oldtimer eingestuft, andere Länder anerkennen diesen Status erst mit 35 Jahren.

In Ihrem Fall - Erstzulassung des Fahrzeuges 09/1981 - bedeutet dies nun, dass das Fahrzeug die Kölner Umweltzone nicht befahren darf.



Zu der Frage der äußeren Kenntlichmachung des Oldtimer-Status von ausländischen Fahrzeugen (in Deutschland "H"- oder "07"-Kennzeichen") muss die weitere Entwicklung abgewartet und das Handling den Gegebenheiten/Erfordernissen angepasst werden.

Die Fahrer/Halter ausländischer Fahrzeuge werden sich gegebenenfalls mit einer Bußgeldanzeige konfrontiert sehen, nach Vorlage der jeweiligen Fahrzeugzulassung, der das Datum der Erstzulassung zu entnehmen ist, wird dieses Verfahren dann einzustellen sein.



Für evtl. weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schnieders

Stadt Köln

Amt für öffentliche Ordnung

Zulassungsstelle (Leitung)

Max-Glomsda-Str. 4

51105 Köln

Tel. 0221/221-26520

Fax: 0221/221-24233



Internet: www.Stadt-Koeln.de







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