Hallo Sebastian
Ich habe ähnliches "versucht" mit einem als "historisch" typisierten Auto in Köln.
Köln gab mir zur Antwort das ich mit meinem Auto, EZ 09/81 NICHT einfahren dürfe weil mein Auto nicht 30 Jahre alt ist.
Schreib mich bitte an wenn du fragen hast: rainer.adam@gmx.at
Hier das mail aus Köln, die widersprechen sich irgendwie :-/
Original Message
From: heinz-dieter.schnieders@stadt-koeln.de
To: rainer.adam@gmx.at
Cc: andrea.hartmann@stadt-koeln.de ; brigitte.kessler@stadt-koeln.de ; barbara.metzmacher@stadt-koeln.de
Sent: Tuesday, February 12, 2008 12:53 PM
Subject: AW: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone
Sehr geehrter Herr Adam,
zunächst bitte ich für die verspätete Antwort um Nachsicht.
Ich habe in dieser Sache das zuständige Verkehrsministerium um eine Information ersucht, diese habe ich erst jetzt erhalten.
Das Ministerium hat mitgeteilt, dass auch ausländische Oldtimer die Umweltzone befahren können, wenn sie die Kriterien erfüllen, die an die im deutschen Zulassungsbereich registrierten Oldtimer gestellt werden. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt und weitestgehend im Originalzustand sein müssen.
Ich unterstelle, dass Fahrzeuge, die im Ausland - hier Österreich/Schweiz - den Oldtimerstatus erhalten, das Kriterium "Originalzustand" erfüllen, hinsichtlich des Alters der Fahrzeuge gibt es in den verschiedenen Ländern aber unterschiedliche Regelungen. Es gibt Länder, da wird ein Fahrzeug bereits mit 20 Jahren als Oldtimer eingestuft, andere Länder anerkennen diesen Status erst mit 35 Jahren.
In Ihrem Fall - Erstzulassung des Fahrzeuges 09/1981 - bedeutet dies nun, dass das Fahrzeug die Kölner Umweltzone nicht befahren darf.
Zu der Frage der äußeren Kenntlichmachung des Oldtimer-Status von ausländischen Fahrzeugen (in Deutschland "H"- oder "07"-Kennzeichen") muss die weitere Entwicklung abgewartet und das Handling den Gegebenheiten/Erfordernissen angepasst werden.
Die Fahrer/Halter ausländischer Fahrzeuge werden sich gegebenenfalls mit einer Bußgeldanzeige konfrontiert sehen, nach Vorlage der jeweiligen Fahrzeugzulassung, der das Datum der Erstzulassung zu entnehmen ist, wird dieses Verfahren dann einzustellen sein.
Für evtl. weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schnieders
Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Zulassungsstelle (Leitung)
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