Original Message
From: K.D. ÖAMTC
To: Rainer ADAM
Sent: Monday, February 18, 2008 11:27 AM
Subject: AW: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone
Sehr geehrter Herr Adam,
vom ADAC haben wir nun folgende aktuelle Info (Stand 2/08) bekommen:
Freie Fahrt für Oldtimer
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H" (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes
"07" -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen
auch ohne Plaketten befahren.
Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann
ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H" -Kennzeichens bzw. der
roten 07-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter
von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht
akzeptiert werden unpassende Umbauten, wie z.B. zum "Hot Rod".
Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten
Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules
Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern
- siehe
www.fiva.org
Eine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist,
sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.
mfg
D.K.
ÖAMTC
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Wobei:
Die sogenannten "Hot-rods" sind doch eher eine Deutsche spezialität, zumindest MIT Oldtimerstatus (H-Kennzeichen).
NOCH interessanter ist allerdings die scheinbare NOTWENDIGKEIT eines FIVA Passes der das alter UND den Oldtimerstatus belegt.
Wobei NOCH interessanter ist dass der FIVA Fahrzeugpass zumindest in Österreich NICHT erfordert dass das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist in Österreich, also dann wieder dem widerspricht was man selbst fordert (also den "vergleichbaren anforderungen").
Aber egal, das soll jetzt nicht unser Problem sein, ich halte es lediglich für Wichtig eventuell betroffene davon in Kenntniss zu setzen da dies ja nicht wirklich üblich ist.