Hallo Alex,
>> Ja steht denn irgendwo in den ...
>> ... Richtlinien zum H Kennzeichen, dass der Wagen auf eine natürliche Perosn zugelassen sein muss ?
nein, DAS steht nicht darin, aber dafür etwas anderes:
Die FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr) erklärt in § 2 Nr. 22:
"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind ..."
und jetzt kommt der Knackpunkt:
"... und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen"
Da könnte sich nun ein etwas angepißter Finanzbeamter problemlos auf den Standpunkt stellen, daß eine gewerbliche Nutzung und die "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" sich gegenseitig ausschließen würde ...
>> ICh habe es nicht gefunden, ich hatte auch schon mal die Idee, die Flosse auf die Firma zu schreiben, damalige Recherche ergab im groben folgendes:
>> Der TüV bescheinigt mit dem Gutachten das H Kennzeichen, die Zulassungsstelle interessiert die Form der Nutzung überhaupt nicht, und übernimmt das Gutachten und erteilt die Zulassung, wenn diese beiden Stationen durch sind, geht es zum Finanzamt, und das Fahrzeug ist somit versteuert.
>> Es kann jeder rechtliche Betrieb ein H Kennzeichen auf sein Gewerbe zulassen, eingeschränkt ist die Zulassung nur bei OHG und GbR, dort wird die Zulassung wie bei einer Einzel/Privat Person gehandhabt.
Das ist soweit richtig.
Nur: wenn dann drei, vier Jahre später mal die Betriebsprüfung bei dir vorstellig werden sollte, dann kann es sein, daß diese Kollegen dir dein schönes Konstrukt kaputtmachen, und dich mal eben für die letzten drei, vier Jahre die Kraftfahrzeugsteuer von zwei- bis dreitausend Euro nachzahlen lassen - und das wäre sicherlich auch nicht die angenehmste Variante, oder?
Das Problem ist hauptsächlich, daß das Gesetz hier eine Lücke hat - und diese müßte durch die Rechtsprechung geschlossen werden, um Klarheit reinzubringen.
Nur: bislang habe ich keinerlei Entscheidung zu dieser Frage gefunden, obwohl ich mich wirklich SEHR lange durch das JURIS-System hindurchgewühlt habe!
>> So wäre zumindest bei uns die LAge, ich könnte also Flosse ohne weiteres auf die Firma nehmen und genauso weiterfahren wie bisher.
>> Schwierig weden könnte das nur mit neumodischen FAhrzeugbeschriftungen wie Email Fax und so, da stellen die sich hier etwas an, wenn dann Zeitgenössig!
Natürlich KANN man das so machen, und ich möchte gar nicht wissen, WIEVIELE Fälle es sind, in denen das genau so gehandhabt wird.
Nur kann es eben bei jedem einzelnen von denen irgendwann mal dazu kommen, daß es später mal auffällt, und dann heißt es "Strahlen und Zahlen!"
Eben weil es dazu bislang noch GAR keine Entscheidung gibt, ist das Spiel ja so riskant: wenn es denn irgendwann mal ein entsprechendes - negatives - Urteil geben sollte, dann sind wirklich ALLE dran und dürfen nachzahlen, und zwar vom ersten Tag an!
Einen Bestandsschutz dürfte es auch nicht geben, weil ja der Wagen an sich den Anforderungen für das "H" genügt, aber eben die Nutzung dem eigentlichen Zweck der Zulassung zuwiderläuft.
Das ist im Prinzip das gleiche, als würde jemand seinen steuerfrei zugelassenen Behindertenbus nebenbei auch noch zum gewerblichen Ausliefern von Stückgütern benutzen ...
>> Wenn das das einzig ungelöste Problem ist, dann viel Spass mit dem neuen Wagen!
Wie gesagt: ich würde diesen Punkt nicht ganz so auf die leichte Schulter nehmen!
Ich habe CeBe jetzt empfohlen, er könne sich um eine (kostenpflichtige ...) "verbindliche Auskunft" des Finanzamtes bemühen - an die ist das Finanzamt nämlich auch dann gebunden, wenn hinterher eine anderslautende Rechtsprechung aufkommen sollte.
Ärgerlich ist nur: diese Auskunft ist immer personenbezogen, und so ändert sich für alle anderen auch dann nichts am oben gesagten, wenn Christoph tatsächlich eine positive Auskunft erhalten sollte. [img]./traurig.gif[/img]
Schönen Gruß,
Robert