Wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang sind "Fremdvergleich" und "verdeckte Gewinnausschüttung".
Das interessante bei einem Oldtimer als Firmenwagen ist doch tatsächlich die Tatsache, daß die Betriebskosten (Steuer, Versicherung, Benzin und sogar die anfallenden Reparaturen) voll absetzbar sind, d.h. diese Kosten den Gewinn der Firma mindern und dies die Steuer der Firma mindert.
Und die Anschaffungskosten können - wie bei jedem anderen Wirtschaftsgut auch - monatlich abgeschrieben werden, d.h. der Buchwert des Oldtimers sinkt, der tatsächliche Marktwert aber nicht.
Unter Umständen ist auch eine fachgerechte Restauration von der Steuer absetzbar (aber hier sollte vorher der Rat des Steuerberaters eingeholt werden, daß einem keine "Liebhaberei" unterstellt wird).
Für die Privatnutzung ist dann die 1%-Regelung höchst interessant. Ob man 1% von 16.000 DM (also ca. 80 Euro im Monat) oder 350 Euro im Monat privat versteuert, ist dann schon ein Unterschied.
Und mit dem Risiko, daß einem bei einer gewerblichen H-Zulassung eine Steuernachzahlung droht, muß man halt leben. Das Argument "nicht wissen" o.ä. zählt nicht, in den entsprechenden Berichterstattungen, Hinweisen, DEUVET-Ratgebern, etc. wird ganz klar darauf hingewiesen, daß sich H-Zulassung und gewerbliche Nutzung nicht vertragen.
Meine Meinung.
Gruß Jörg