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Sorry, Paul ... 16 Jahre 10 Monate her #92554

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>> brauchst du keine Hebebuhne ???

Denn dein Fahrzeug braucht doch Unterhalt, damit du mit deine Karre dein Geschaeft bevorraten kannst und deine WACHHunde im Feld rauslassen kannst.



>> Obwohl diese Anschaffung NICHTS mit deinem "Gewerbe" zu tun hatt, sind dies Geschaeftskosten, die du ABSAETZEN KANNST.

Dadrueber brauchst du keine STEUERN zu zahlen.



>> Ob du die Hebebuhne UND WACHHunde brauchst oder nicht entscheidet NICHT das Finanzambt sondern du und in streitfalle der herrn Richter .......




... aber das ist einfach nur Quatsch!



Eine Hebebühne bei einem Gastwirt oder auch einem Jäger als Betriebsausgaben absetzen zu wollen, entlockt dem deutschen Betriebsprüfer allenfalls ein müdes Lächeln - bevor er den Rotstift zückt ...



Da kannst du jetzt wettern und schimpfen, auf die deutschen Behörden allgemein, auf die Finanzämter oder auf mich - es ändert nichts an den Tatsachen.



Natürlich steht dir auch zu diesem Thema der Klageweg offen - aber deine Chancen stehen in etwa so gut wie die eines Schneemanns auf den Malediven ...





Schönen Gruß

und gute Nacht!

Robert



Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Re: Ja, aber... 16 Jahre 10 Monate her #92555

  • Robert_D
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Hallo Alex,



ist schon spät, und eigentlich hab ich schon seit STUUUUNDEN Feierabend, deshalb nur ganz kurz:



bei der von dir beschriebenen Nutzung sehe ich persönlich eigentlich weniger Gefahr für das historische Kennzeichen - aber die ist ja auch grob unterschiedlich zu der von CeBe beabsichtigten Nutzung.



Allerdings könnte das Finanzamt eher weniger begeistert davon sein, wenn du für dein Unternehmen mehr als ein Auto im Betriebsvermögen "parken" willst - das erfordert dann wieder eine ziemlich gute Argumentation ... (und die sollte sich tunlichst nicht so anhören wie Pauls Ausbrüche zu diesem Thema!)





Nun, ICH entscheide eh nicht darüber, und ich habe auch nie gesagt:"nein, geht GAR nicht!", aber wenn Christoph mich fragt, dann gebe ich meine Bedenken zur Kenntnis.

Wie gesagt: es KANN sein, muß aber nicht. Nur: will man sich dem Risiko aussetzen?



Es lohnt sich aber definitiv nicht, sich darüber mit MIR zu streiten!



Schönen Gruß,

Robert





Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Och Robert, ich will doch... 16 Jahre 10 Monate her #92556

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.. nicht mit Dir streiten, ich kann sehr wohl zwischem dem landesweit üblichen Groll gegen das FI-Amt, und den Mitarbeitern der Behörde unterscheiden.

Du bist halt der Mann vom FAch, und damit hier und jetzt eben Schuld !

Nur nicht zu persönlich nehmen, ich finde es beachtenswert, dass Du Freunde in fachlichen Dingen mit Rat zur Seite stehst, ich habe mir das in Architektur- und Bauingenieurdingen bei Freunden schon sehr lange abgewöhnt ! Gibt nur Ärger !

Ich habe auch Freunde bei der Arge, wenn die mal aus dem 'Nähkästchen' plaudern, ist die Forderung zum handeln und durchgreifen nach bester deutscher Stammtischmanier gar nicht mehr so abwegig. Gleiches gilt für Zoll, BuPo und Be/SchuPo, ist halt immer blöd wenn es einmal nicht die anderen getroffen hat.

JEdenfalls könnte eine gewisse Vereinfachung im deutschen Steuerrecht zwar auch einige Arbeitsplätze kosten, aber auch viel Einsparungen mit sich bringen.



Philosophisch in die NAcht grüßend

Flossenpfleger

Re: Ehhh Robert, 16 Jahre 10 Monate her #92558

  • paul
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du solltest meine PROVOCATION nicht al zu ernst nehmen ....



Ich wuensch dir jedoch noch eine gute Nachtruhe



Peace [img]./laecheln.gif[/img]

Re: Ach Kinder, nu lasst et 16 Jahre 10 Monate her #92564

  • Michael B.
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juut sein...



Mal ganz ehrlich:



Selbst wenn CB die knapp 900 Euro Steuern abdrücken muss:

Bei DER angedachten Fahrleistung sind das wirklich Peanuts, die an der Gesamtrechnung gegen den neuen TDI ( IGITT) nichts wesentliches ändern.

Das sind 75 Euro im Monat.

Wenn die nicht drin sind ist die ganze Überlegung nix wert.



Michael

Robert hat recht. 16 Jahre 10 Monate her #92565

  • Jörg_250SE
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Wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang sind "Fremdvergleich" und "verdeckte Gewinnausschüttung".



Das interessante bei einem Oldtimer als Firmenwagen ist doch tatsächlich die Tatsache, daß die Betriebskosten (Steuer, Versicherung, Benzin und sogar die anfallenden Reparaturen) voll absetzbar sind, d.h. diese Kosten den Gewinn der Firma mindern und dies die Steuer der Firma mindert.



Und die Anschaffungskosten können - wie bei jedem anderen Wirtschaftsgut auch - monatlich abgeschrieben werden, d.h. der Buchwert des Oldtimers sinkt, der tatsächliche Marktwert aber nicht.



Unter Umständen ist auch eine fachgerechte Restauration von der Steuer absetzbar (aber hier sollte vorher der Rat des Steuerberaters eingeholt werden, daß einem keine "Liebhaberei" unterstellt wird).



Für die Privatnutzung ist dann die 1%-Regelung höchst interessant. Ob man 1% von 16.000 DM (also ca. 80 Euro im Monat) oder 350 Euro im Monat privat versteuert, ist dann schon ein Unterschied.



Und mit dem Risiko, daß einem bei einer gewerblichen H-Zulassung eine Steuernachzahlung droht, muß man halt leben. Das Argument "nicht wissen" o.ä. zählt nicht, in den entsprechenden Berichterstattungen, Hinweisen, DEUVET-Ratgebern, etc. wird ganz klar darauf hingewiesen, daß sich H-Zulassung und gewerbliche Nutzung nicht vertragen.



Meine Meinung.



Gruß Jörg
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