Richtlinien zum H Kennzeichen, dass der Wagen auf eine natürliche Perosn zugelassen sein muss ? ICh habe es nicht gefunden, ich hatte auch schon mal die Idee, die Flosse auf die Firma zu schreiben, damalige Recherche ergab im groben folgendes :
Der TüV bescheinigt mit dem Gutachten das H Kennzeichen, die Zulassungsstelle interessiert die Form der Nutzung überhaupt nicht, und übernimmt das Gutachten und erteilt die Zulassung, wenn diese beiden Stationen durch sind, geht es zum Finanzamt, und das Fahrzeug ist somit versteuert.
Es kann jeder rechtliche Betrieb ein H Kennzeichen auf sein Gewerbe zulassen, eingeschränkt ist die Zulassung nur bei OHG und GbR, dort wird die Zulassung wie bei einer Einzel/Privat Person gehandhabt.
So wäre zumindest bei uns die LAge, ich könnte also Flosse ohne weiteres auf die Firma nehmen und genauso weiterfahren wie bisher.
Schwierig weden könnte das nur mit neumodischen FAhrzeugbeschriftungen wie Email Fax und so, da stellen die sich hier etwas an, wenn dann Zeitgenössig !
Wenn das das einzig ungelöste Problem ist, dann viel Spass mit dem neuen Wagen !
Grüße vom Flossenpfleger