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THEMA: Re: Re: Hochzeitskutsche

Hochzeitskutsche 12 Jahre 8 Monate her #112248

  • Der Frank
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Hallo Zusammen,



als ich kürzlich mein Auto von der Werkstatt abgeholt habe, hat jemand dort seine Telefonnummer hinterlegt, weil er gerne mit der Flosse vor die Kirche gefahren werden möchte. Ich hab' das schon mehrfach bei meinen Freunden gemacht, natürlich immer für umme. Jetzt möchte ich dafür einen Obulus (ich kenn den Jungen ja nicht)

Was kann man denn für 2 Stunden rumfahren verlangen (ich würde selbst fahren und vor der Kirche warten)?

Die Blumendeko würde ich separat verhandeln, aber was nimmt man für die "Miete" ohne unverschämt zu sein?

Viele Grüße

Der Frank

Re: Hochzeitskutsche 12 Jahre 8 Monate her #112256

  • Flossenpfleger
  • Flossenpflegers Avatar
Hallo Frank,

ganz genau genommen darfst du damit nicht einmal gegen Entgelt jemanden zur Hochzeit fahren. Aber als Gefälligkeit, also beispielsweise für den Bruder oder einen guten Bekannten, ohne Gegenleistung (die Einladung zur Feier wäre ja auch so gekommen) ist dagegen nichts zu sagen.

Aber der Teufel ist ja ein Eichhörnchen, was ist wenn irgendetwas passiert...

So viel Geld kannst Du gar nicht verlangen, um alle Eventualitäten abzudecken.

Ich meine, dass höchstrichterlich festgestellt wurde, dass eine gewerbliche Nutzung der Zweckbestimmung "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" entgegensteht

Aber es geht hier nicht um die Steuer oder den Staat, sondern in erster Linie um Deine Versicherung, zahlt die Versicherung die Personenschäden bei nicht konformer Nutzung ?



Also im Zweifel "ein erhöhtes Spritgeld" nehmen, und hoffen das nix passiert.

Aber Ich würde das für fremde Leute nicht machen, und mich schon gar nicht um die Blumendecko kümmern. Das soll aml schön das Brautpaar bestellen, und ich wäre dann nur dabei, wenn der Blumenkasper das Zeug ans Auto tackern will.



Gruß vom Flossenpfleger

Re: Re: Hochzeitskutsche 12 Jahre 8 Monate her #112260

  • flossennobb
  • flossennobbs Avatar
nach Aktueller Gerichtsverhandlung darf man ein Fahrzeug mit H Kennzeichen

Gewerblich nutzen also besteht hier kein Handlungsbedarf.

Ein Busunternehmer bekamm Recht er fuhr Fahrgäste mit einem Oldtimerbus der ein H Kennzeichen besaß.



mfG

Re: Hochzeitskutsche 12 Jahre 8 Monate her #112265

  • Thorsten MTK
  • Thorsten MTKs Avatar
Hallo,



Probleme sehe ich da auch eher von der Versicherungsseite her, falls da etwas passieren sollte. Normalerweise decken die vergleichweise günstigen Klassiker-Versicherungen nur die rein private Nutzung.



Interessanterweise bewegen schon lange viel Oldtimer-Verleihfirmen ihre Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Sicherlich werden (oder besser sollten) die anders versichert sein.



Falls Du die Hochzeitsfahrt machen solltest, würde ich mit dem Paar vereinbaren, dass nur kratzerfreie Blumendeko verwendet werden darf, die bitteschön selbst organisiert wird. Peislich finde ich den Vorschlag mit dem "erhöhten Spritgeld" ganz gut. Und noch besser aufpassen als sonst...



Gruß

Thorsten



son Quark... 12 Jahre 8 Monate her #112274

  • EinVermieter
  • EinVermieters Avatar
ich glaube kaum, dass sich das BVG mit dem H-Kennzeichen und seiner gewerblichen Nutzung befasst hat.

Ganz im Gegenteil, es existieren etliche (gewerbliche) Oldtimervermietungen in D-Land.



Häufig wird erzählt, man bräuchte (nur) einen Personenbeförderungsschein und das Fahrzeug muss endsprechend Insassenversichert sein.

Entscheidend ist jedoch eine Mietwagenkonzession, gestellt durch einen Mietwagenunternehmer (Person in leitender Position).



Dagen bieten die Versicherungen sogar Chauffeur- und sog. Selbstfahrertarife zur Vermietung an, die sich preislich doch sehr unterscheiden können.

Vielleicht einfach mal bei der OCC nachfragen [img]./laecheln.gif



Der fast ausschließlichen gewerblichen Nutzung steht o.g. Unternehmerproblem im Wege. Die IHK interessiert sich für solche Zeitgenossen.



Grüsse von einem "Vermieter"



Aktuelle Gerichtsverhandlung.... Grübel... 12 Jahre 8 Monate her #112362

  • Michael B.
  • Michael B.s Avatar
Wo ?

Und vor welchem Gericht?



Amtsgericht Kleinkleckershausen?

Oder Bundesfinanzgericht oder wie auch immer das Ding heisst?



Fakt ist, in Berlin turnt Wer mit einer Dieselflosse im Taxenoutfit offiziell herum - ganz legal.

Fakt ist auch, daß in NRW Jemand ganz böse Ärger mit der legalisierten Räuberbehörde hatte.



Aus dem Kopf ein wichtiger Teilsatz zur H -Zulassung:



"... und überwiegend zur Pflege des... genutzt wird"



Dazu kommt noch Etwas:



Ich darf bis zu 8 Leute in meiner Karre privat spazierenfahren- mache ich das Gleiche gegen Geld ( Igitt, Kapitalist! ) brauche ich ab dem ersten Zahlmeister einen Personenbeförderungsschein.



Habe ich einen Bus mit mehr als neun Plätzen wirds richtig wüst, vor Allem wenn der Blech oder Aluhaufen mehr als 7,5 Tonnen ( alter Lappen ) oder mehr als 3,5 Tonnen wiegt ( Neudeutscher Lappen)



Dann brauche ich nämlich noch einen Busführerschein....



Mittlerweile ist die Gesetzgebung so durcheinander und absurd, daß ich persönlich z.B. einen Gelenkbus mit mehr als 7,5 Tonnen fahren darf.Oder einen Panzer , der regulär angemeldet ist. Oder einen Gigaliner.



Es darf nur im Bus Niemand ausser mir drinsitzen....( Es sei denn, Er ist Firmenpersonal und aus Firmengründen mit mir unterwegs..)



Fahre ich einen LKW ( Nicht zur Personenbeförderung gedacht!) sondern für Fracht, dürfen bis zu acht Personen in der Hütte hocken.



Klingt doof , aber denkt mal an typische Umzugsmöbelwagen mit Viererkabine - die dürfte es deoreedisch auch mit Achterkabine geben....

Es muss nur genügend vorschriftsmässige Sitzplätze mit Gurt geben.



Wir haben halt überschaubare Gesetze in Deutschland - ganz anders als Bananenrepubliken.



Alles ist eindeutig.



Michael [img]./zwinkern.gif



P.S.



( Den Hinweis auf die Räuberbehörde bitte ich jetzt zu entschuldigen:

Sowohl meinem Vater gegenüber , als auch einem Freund aus dem Forum...)





















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