Geschrieben von DeBe am 18. April 2006 15:19:30:
Als Antwort auf: Oh Mann, ich habs getan... geschrieben von RaiOrz am 18. April 2006 15:01:56:
So schlimm ist das auch nicht.
Du kannst ein Kurzzeitkennzeichen bei Deiner Zulassungstelle holen, das gilt ab Ausstellung 5 Tage, Du bekommst es, wenn Du neben Deinem Ausweis eine Versicherungsdoppelkarte vorlegst, in der die Fahrgestellnummer eingetragen sein muß.
Zur Zulassung brauchst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamts, die kostet so 10 Kracher und besagt bloß, daß der Wagen hier nicht asl geklaut gemeldet ist. Außerdem ein Vollgutachten, was Du ja mit den 500 extra erkaufen kannst, dazu die Papiere des Wagens, also so etwas wie einen Altbrief, auch der Kaufvertrag ist manchmal erforderlich. 1988 benötiget ich auch eien herstellerbescheinigung von Mercedes, in der die technsichen Daten für den neuen Brief aufgeführt waren. Ob das heuet noch so ist, einfach bei der Zulassungstelle fragen, wenn Du das Kurzzeitkennzeichen mitnimmst.
Um an ein H-kennzeichen ranzukommen, ist je nach Wert, mindestens ein Kurzgutachte erforderlich , wobei Dein Schätzchen auf Originalität und Erhaltungszustand geprüft wird.
Dann eine günstige Altautoversicherung ( z.B. ADAC) aussuchen und anmelden.
Blind gekauft? So was habe ich vor zwei Wochen auch gemacht, auch bei ebay, auch ne Flosse und ja, auch aus dem Ausland. Hole sie demnächst ab, mal sehen,was mich erwartet.
Schlimmstenfalls: Wieder verkaufen.
Gruß
DeBe ( Nach 18 Jahren Altmercedesabstinenz wieder rückfällig geworden)