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THEMA: Besichtigungstermin oder auch "Androhung von Körperverletzung"

hoffentlich nicht ... 20 Jahre 1 Monat her #46834

  • Robert_D
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Geschrieben von Robert_D
am 16. August 2004 11:49:44:
Als Antwort auf: Re: Mit 2 Promille... geschrieben von Uwe 3.5 am 16. August 2004 10:33:13:

hallo!
>> Mit 2 Promille... ... ist der Täter nicht zurechnungsfähig und wird maximal (!) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.
hmm, mir war gerade mal langweilig gewesen, deshalb (und weil ich mich schließlich auch für den fall interessiere) habe ich gerade mal ein bißchen recherchiert.
GANZ so billig wird er wohl (hoffentlich) nicht davonkommen:
§ 323a StGB

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
darüberhinaus fand ich eine quelle, die sich mit verkehrsdelikten befaßte, hier hieß es Ab einem Promillewert von 2,5 kommt eine Schuldunfähigkeit wegen Vollrausches in Betracht.
da ich einmal davon ausgehen möchte, daß ein mord nicht geringer wiegt als z.b. eine fahrerflucht, hoffe ich doch, daß auch hier noch nicht vom vollrausch ausgegangen werden würde.

insbesondere dürfte dieser typ gut im training sein: wer mit 2 promille noch auto fahren und treffsicher mit schußwaffen umgehen kann, der ist mit sicherheit noch herr seiner sinne gewesen. (ich selber würde mit demselben pegel höchstwahrscheinlich sabbernd in der ecke liegen ...)


ich begreife sowas einfach nicht - der typ gehört für den rest seines lebens ins arbeitslager! (ob wir für solche zwecke nicht ein abkommen mit rußland schließen könnten? soweit ich weiß, sucht man dort immer nach billigen arbeitskräften für die sibirischen bleibergwerke!)
schönen gruß,

robert




Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Dein letzter Absatz trift den Nagel auf den Kopf. 20 Jahre 1 Monat her #46835

  • Klaus
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Geschrieben von Klaus M. 300 SEL 3,5 am 16. August 2004 12:29:51:
Als Antwort auf: hoffentlich nicht ... geschrieben von Robert_D am 16. August 2004 11:49:44:

Aber sag das mal Öffentlich ohne gelyncht zu werden. Man wird Ihn deswegen noch nicht mal ausweisen dürfen, weil Er in seiner Heimat stärker bestraft wird wie hier.

Wie unser Kaplan von Köln, er ist zwar schuldig und müßte ausgewiesen werden aber wer weiß, in der Türkei würde er ja vieleicht richtig bestraft, was uns das alles kostet dieses hin und her.
Und zur strafe für den Polen,

Hatte schwere Kindheit,

mußte seine Heimat verlassen,

wurde von seinem Arbeitgeber nur ausgenutzt,

wurde mit der ganzen belastung hier in Deutschland einfach überfordert,

Er mußte sowas einfach tun, wer will Ihm da einen vorvorf machen, Ihr versteht garnicht wie schwer Die es hier haben.

Er brauchr jetzt nur einen guten Anwalt.
Gruß

Klaus wenn einer noch was hört von dem Prozeß kann Er es ha hier Posten






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