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THEMA: Re: Pech gehabt

Pech gehabt 19 Jahre 11 Monate her #50287

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Geschrieben von Axel Wollesen am 01. November 2004 15:38:49:

Hallo,

ein Kumpel von mir hat vor ca. 4 Monaten einen W108 280 SE, Bj. 70 gekauft. Auto war in Annonce als "rostfrei" beschrieben, mängelfreier TÜV-Bericht lag bei.Preis entsprache einem "3er". Nun wollten wir den Wagen winterfest machen und haben den losen Unterbodenschutz entfernt. Dabei haben wir zwei Dinge gefunden:

1. Stehblech rechts oben z.T an Schraubkante durch (wohl nicht so schlimm)

2. Längsträger hinten vor Hinterachse auf ca 5cm durch (schlimm!)
Besonders 2. Mangel war ohne Einsatz eines Spachtels zum Abkratzen des Unterbodenschutz nicht zu sehen.
was nun tun? Wie kann man das (2.) reparieren? Was kostet das in etwa? Ist der Wagen noch verkehrssicher?
Das Auto hat er von einem Händler gekauft. Was für Chancen hat man, den Wagen zurückzugeben, bzw. Geld zurück zu verlangen. Die Annonce von "Mobile" mit dem beschriebenen Text "rostfrei" hat er noch.

Vielen Dank für die Tips
Gruss

Axel




Re: Pech gehabt 19 Jahre 11 Monate her #50288

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Geschrieben von sstaiger am 01. November 2004 16:31:00:
Als Antwort auf: Pech gehabt geschrieben von Axel Wollesen am 01. November 2004 15:38:49:

Zugesicherte Eigenschaften müssen erfüllt sein. Ein Gebrauchtwagenhändler gilt i.A. als Sachverständiger.

Je nachdem um wieviel es geht würde ich erst einmal dokumentieren und jemanden fragen, der sich damit juristisch auskennt.


Simon




Re: Pech gehabt 19 Jahre 11 Monate her #50294

  • Axel
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Geschrieben von axel Wollesen am 01. November 2004 17:46:08:
Als Antwort auf: Re: Pech gehabt geschrieben von sstaiger am 01. November 2004 16:31:00:

Hallo,

danke für die Info. Mein Gefühl sagte mir auch schon so etwas.

Und was denkt Ihr über den Wagen?? Wie schwierig ist das Thema??
Gruss




Re: Pech gehabt 19 Jahre 11 Monate her #50303

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Geschrieben von Robert_D
am 01. November 2004 21:42:19:
Als Antwort auf: Re: Pech gehabt geschrieben von axel Wollesen am 01. November 2004 17:46:08:

Hallo!
Wenn es um die "Blechbananen" geht, die die Hinterachse an Ort und Stelle halten: mich hatte man bei verschiedenen Anlässen stets ernsthaft ermahnt, diese Teile besonders gründlich und penibel zu überprüfen, da ein ernsthafter Rostbefall an dieser Stelle häufig das Todesurteil für die Karosse sei.
Ich kann diese Aussage aus eigenem Wissen weder bestätigen noch widerlegen - aber ich wurde mehrfach von unterschiedlichen Personen sehr intensiv darauf hingewiesen, so daß ich davon ausgehe daß da schon "etwas dran sein wird".
Und wenn der Wagen vom Händler stammt, UND dann auch noch eine solche Angebotsbeschreibung existiert, dann würde ich erst einmal zu diesem Händler gehen und freundlich um Rückabwicklung bitten.

Wenn das nicht hilft, ab zum Anwalt.


Auf eine evtl. angebotene Reparatur durch diesen Händler würde ich nicht eingehen - der würde wohl nur mal schnell "zur Beruhigung" ein paar Bleche drüberbraten, aber sicherlich keine fachgerechte Instandsetzung leisten.


Schönen Gruß,

Robert




Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Re: Pech gehabt 19 Jahre 11 Monate her #50314

  • CS_280
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Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 02. November 2004 07:47:10:
Als Antwort auf: Pech gehabt geschrieben von Axel Wollesen am 01. November 2004 15:38:49:

Hi Axel,
zwar ist der Begriff "rostfrei" für ein über dreißig Jahre altes Auto etwas pauschal; gleichwohl denke ich, daß hier realistische Chancen bestehen, den Verkäufer in Anspruch zu nehmen, noch dazu, wo es sich um einen Händler handelt. Das bedeutet, daß der Verkäufer unter angemessener Fristsetzung zunächst zur Nacherfüllung aufgefordert werden muß (also die Mängel zu beseitigen); erst wenn der Verkäufer entweder die Nacherfüllung endgültig ablehnt oder die Nacherfüllung fehlschlägt (keine fachgerechte Instandsetzung), gibt es die Möglichkeit, entweder den Kaufpreis zu mindern, der Kaufvertrag zu wandeln (Rückabwicklung) oder Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen (z.B. in Höhe der Kosten für die in Eigenregie durchgeführte Instandsetzung). Die Prozedur enthält allerhand "Fallstricke", daher empfehle ich, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Viel Erfolg,
Christoph






Re: Pech gehabt 19 Jahre 11 Monate her #50381

  • Michael
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Geschrieben von Michael C.
am 02. November 2004 23:12:35:
Als Antwort auf: Re: Pech gehabt geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 02. November 2004 07:47:10:

Die Juristen können das bestimmt besser erklären, aber versuchs mal:
Die Mängelhaftung ist auch unter dem neuen EU-Recht nicht ganz einfach. Zwar haftet ein Händler für eine zugesicherte Eigenschaft. Das EU-Recht berücksichtigt aber auch, dass ein Händler nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln kann. Hätte er davon ausgehen müssen, dass sich Rost am Fahrzeug befindet, und er verkauft es trotzdem als "rostfrei" - dann hat er das Problem und muss letztlich eine Rückabwicklung akzeptieren.
Wenn aber wie beschrieben der Rost nur mit erheblichem Aufwand zu erkennen war und der Gesamteindruck des Fahrzeugs positiv war, dann sieht die Lage möglicherweise anders aus. Zwar haftet der Händler auch in diesem Fall grundsätzlich für die zugesicherten Eigenschaften - aber meines Wissens nur in einem zumutbaren Rahmen. Da der Kaufpreis einem Dreier entsprach, muss man als Käufer trotz der Beschreibung "rostfrei" vermutlich kleinere Mängel in Kauf nehmen.
Fazit: Mit dem Rechtsanwalt des Vertrauens erst mal die Chancen ausloten, vor Gericht Recht zu bekommen. Ein Vergleich könnte mehr bringen als eine Klage.




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