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THEMA: Gelbe Scheinwerfereinsätze - wo gibts die?

Gelbe Scheinwerfereinsätze - wo gibts die? 17 Jahre 10 Monate her #80156

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Geschrieben von Coup am 27. November 2006 13:56:47:

Hallo!
Weiß einer wo es eventuell noch gelbe (französiche) Scheinwerfereinsätze für die Halogenscheinwerfer gibt. Hella Deutschland konnte mir nicht weiterhelfen.
Danke und Gruß!

Kai




Re: Gehe zu Bosch 17 Jahre 10 Monate her #80167

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Geschrieben von Paul
am 27. November 2006 16:04:47:
Als Antwort auf: Gelbe Scheinwerfereinsätze - wo gibts die? geschrieben von Coup am 27. November 2006 13:56:47:

und frag da mal nach.

Nenne ihnen die Nummern, die ich letztlich fuer Gerd rausgesucht habe und dann dazu dass du diese in franzosisches Gelb moechtest....
Die muessen dir diese beschaffen koennen.




Re: Gehe zu Bosch 17 Jahre 10 Monate her #80168

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Geschrieben von Paul
am 27. November 2006 16:04:47:
Als Antwort auf: Gelbe Scheinwerfereinsätze - wo gibts die? geschrieben von Coup am 27. November 2006 13:56:47:

und frag da mal nach.

Nenne ihnen die Nummern, die ich letztlich fuer Gerd rausgesucht habe und dann dazu dass du diese in franzosisches Gelb moechtest....
Die muessen dir diese beschaffen koennen.




Re: Gehe zu Bosch 17 Jahre 10 Monate her #80176

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Geschrieben von Coup am 27. November 2006 17:41:16:
Als Antwort auf: Re: Gehe zu Bosch geschrieben von Paul am 27. November 2006 16:04:47:

Hi Paul!
Deine Teilenummern sind unvollständig! Auf meinen Scheiwerfern steht 0 301 303 016 für das Abblendlicht und 0 301 303 018 für das Fernlicht. Den 016 gibt es noch, der 018 müsste jetzt der 015 sein.
Ich habe Bosch mal angemailt und werde berichten, wenn ich eine Antwort erhalten habe.
Gruß Kai




Aber fahren darfst Du damit dann trotzdem nicht... 17 Jahre 10 Monate her #80177

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Geschrieben von Flossenpfleger am 27. November 2006 17:44:16:
Als Antwort auf: Gelbe Scheinwerfereinsätze - wo gibts die? geschrieben von Coup am 27. November 2006 13:56:47:

... Hallo Coup,
Im Bundesdeutschen Gesetzdschungel gibt es eine kleine aber blöde Vorschrift, die Dir das Fahren mit gelbem Abblendlicht verbietet :

Es gilt: vorne weiß, hinten rot.

Dabei dürfen die Nebelleuchten hellgelb leuchten !

Vergleiche "STVZO §50(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."
Ich meine ein erlöschen der BE liegt nicht vor, jedoch ein Verstoß gegen § 50 StVZO. Folgen: 15 € Verwarnungsgeld und umgehende Verpflichtung zur Umrüstung auf vorschriftsmäßige Beleuchtung.

Die Rennleitung ist zumindest bei uns hier in letzter Zeit sehr scharf auf die gepimpten Kasperbuden mit beleuchteten Waschdüsen, Unterbodenleuchten und irgendwelchen bunten Seitenmarkierungsleuchten.

Das Geld für die gelben Lampen ist also letztlich rausgeschmissen. Nicht alles, was bei eBay oder auch sonst im Zubehörhandel verkauft wird, ist legal oder darf in Deutschland verwendet werden.

Außerdem sind die gelben Lampen auch lange nicht so hell, wie eine klare (also leichtgelbe Lampe), ob das mit den gelben Reflektoren auch soviel Lichteinbuße bringt wie eine gelbr Birne weiß ich nicht.
Alternative :

Fahrzeuge die im Ausland eine Zulassung haben, und bei denen gelbe Scheinwerfer zulässig sind, dürfen hier natürlich fahren... ;o) !

Je nachdem wo das Ausland ist, spart das auch noch Steuern !
Grenzgängerische Grüße vom FLossenpfleger




Ergänzung...... 17 Jahre 10 Monate her #80178

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Geschrieben von Flossenpfleger am 27. November 2006 17:55:52:
Als Antwort auf: Aber fahren darfst Du damit dann trotzdem nicht... geschrieben von Flossenpfleger am 27. November 2006 17:44:16:

....§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein.
Und in einem anderen Forum haben die festgestellt, dass wenn die grün/weißen einen gaaaanz schlechten Tag haben : Kann DIr beim erlöschen der Betriebserlaubnis auch eine Zwangsabmeldung an Ort und Stelle beschert werden.

Das nun folgende Ticket wegen nicht angemeldetem Wagen irgendwo auf der Strasse und das jetzt noch notwendige Abschleppen ist dann nur noch die "Kür".
Grüße Flossenpfleger






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