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THEMA: Übersetz es mal richtig und send sie mir bitte als Mail :o)

OT: Lebenshilfe Forum ! 17 Jahre 8 Monate her #81775

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Geschrieben von Flossenpfleger am 31. Januar 2007 18:43:11:

Hallo Leute,

folgendes: Nehmen wir mal an, ich hätte ein noch nicht ganz "H" Kennzeichenfähiges Fahrzeug, welches Motor und Getriebetechnisch seinen Exitus hatte, aber groß und geräumig und mit Allradantrieb ist an der Hand.

In eben dieses Fahrzeug würde ich einen Motor und Getriebe eines ca. 3 Jahre alten verunfallten des gleichen Herstellers implatieren.

Den Teilespender könnte ich in kürze auf dem Hof haben , wenn ich denn wollte.
Was sagen den die Experten zum Thema Steuer und Abgase ?

Gelten die Bestimmungen von dem Neuen, oder zählt die alte KArosse mit den angepassten Motorwerten ?
Mit den Jungs vom TÜV gibt es wohl nicht das Problem, die sind der Meinung das würde schon gehen.

Da der alte nicht als PKW (wegen der Steuer) angemeldet ist, und mit einer vervielfachung der Motorleistung in eine schwindelerregende Höhe bei der Lkw Versicherung geraten würde, erwäge ich dann, wenn es sich den lohnt diesen Umbau zu starten, eine Rückstufung zum PKW.

Bitte um Ratschläge und Meinungen.

Grüße vom Flossenpfleger




Übersetz es mal richtig und send sie mir bitte als Mail :o) 17 Jahre 8 Monate her #81777

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Geschrieben von Hoffy
am 31. Januar 2007 18:51:02:
Als Antwort auf: OT: Lebenshilfe Forum ! geschrieben von Flossenpfleger am 31. Januar 2007 18:43:11:








Re: OT: Lebenshilfe Forum ! 17 Jahre 8 Monate her #81778

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Geschrieben von Robert_D
am 31. Januar 2007 19:07:57:
Als Antwort auf: OT: Lebenshilfe Forum ! geschrieben von Flossenpfleger am 31. Januar 2007 18:43:11:

Hallo Alex,
steuertechnisch wäre die "Rückrüstung" zum PKW eine reine Katastrophe: der Wagen würde - so du nicht ein extrem aufwendiges Einzelgutachten zu den Abgaswerten machen lassen würdest - als überhaupt nicht schadstoffarm eingestuft werden - trotz geregeltem Katalysator, Rußfilter, Abgasrückführung und weiß-der-Geier-was-allem.

Das bestehende Abgasgutachten für das Spenderfahrzeug wäre definitiv nicht auf das Empfängerfahrzeug übertragbar, weil sich das eben nicht nur auf Motor und Abgasreinigung bezieht, sondern auch auf Getriebeabstufung, Achsübersetzung, Fahrzeuggewicht, Luftwiderstand und was-weiß-ich-noch-alles.
Insofern dürfte sich das wohl nicht lohnen.
Aber sei auf der Hut: es gibt doch seit gut einem Jahr die neue Verordnung, daß viele große Geländewagen und Pickups in steuerlicher Hinsicht von amts wegen wieder vom LKW zum PKW degradiert werden, was in vielen Fällen den fiskalischen Super-GAU bedeutet.
Solltest du also dann doch überlegen, das Fahrzeug als LKW wieder aufzubauen, könnte es schlimmstenfalls passieren, daß die Versicherung die hohen Prämien für einen hochpotenten Lastwagen, das Finanzamt jedoch die extrem hohen Steuern für einen großvolumigen PKW ohne jede Abgasnorm einkassieren wollen ...
Darüber solltest du also vorher unbedingt einmal mit deinem Finanzamt Kontakt aufnehmen und auf eine VERBINDLICHE Auskunft bestehen!
Zum Thema "verbindliche Auskunft des Finanzamts":



Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die verbindliche Auskunft, soweit sie gesetzlich nicht normiert ist, durch Schreiben vom 29. Dezember 2003 neu geregelt. Das Schreiben informiert darüber, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit über einen bestimmten Sachverhalt bei der Finanzverwaltung eine verbindliche Auskunft eingeholt werden kann.
Eine verbindliche Auskunft ist hiernach ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt im Wesentlichen bereits verwirklicht ist; in diesem Fall kann über die Rechtsfragen ausschließlich im Rahmen des Veranlagungs- oder Feststellungsverfahrens entschieden werden. Jedoch ist eine Auskunftserteilung möglich, sofern der Antragsteller die Umgestaltung eines bereits vorliegenden Sachverhalts ernsthaft plant, insbesondere wenn es sich um Sachverhalte mit wesentlichen Auswirkungen für die Zukunft (zum Beispiel Dauersachverhalte) handelt.
Daneben thematisiert das Schreiben die Bindungswirkung von verbindlichen Aussagen. Eine Bindungswirkung tritt hiernach aufgrund von Treu und Glauben ein, wenn der Antragsteller die von der Auskunft abhängig gemachte Disposition tatsächlich getroffen hat. Jedoch sei das Finanzamt an die Auskunft nicht gebunden, wenn es nachträglich eine für den Antragsteller günstige Entscheidung treffen möchte.

Allerdings gibt es hierbei seit dem 01.01.2007 schon wieder eine - ziemlich dreiste - Änderung:



Finanzämter können nach dem Jahressteuergesetz 2007 für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Die Auskunftsgebühr ist vom Antragsteller vorab zu zahlen und richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln hat. Kann der Wert nicht bestimmt werden, so wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro in Rechnung gestellt.




wertabhängige Auskunftsgebühr: Die Gebührentabelle basiert auf § 34 Gerichtskostengesetz. Der Mindestwert beträgt 5.000 Euro und ergibt so eine Auskunftsgebühr von 121 Euro. Ein Gegenstandswert von 10.000 Euro würde eine Auskunftsgebühr in Höhe von 196 Euro und ein Gegenstandswert von 50.000 Euro eine Gebühr von 456 Euro kosten.




Die Gebühr soll vermeiden, dass im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts die Finanzämter mit Anfragen "zugeschüttet" werden. Unverbindliche Auskünfte vom Finanzamt, bei denen der Steuerpflichtige keinen Rechtsanspruch auf Richtigkeit hat, bleiben weiterhin gebührenfrei.

Aber trotzdem: wenn du ernsthaft einen solchen Umbau erwägst, kannst du ja zumindest mal beim Finanzamt nachfragen, wie problematisch man das dort sieht.

Wenn sich die Leute halbwegs zugänglich zeigen, könntest du über die Investition der 121 Euro ja mal ernsthaft nachdenken, damit das Finanzamt dir nicht hinterher doch noch eine lange Nase dreht, weil es seine Meinung inzwischen geändert hat.


Ist leider alles nicht so einfach ... :-((
Schönen Gruß,

Robert

*Steuern, Steuern, Steuern - aaaargh, ich kanns nicht mehr hören!*




Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Re: Übersetz es mal richtig und send sie mir bitte als Mail :o) 17 Jahre 8 Monate her #81779

  • gerd
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Geschrieben von gerd am 31. Januar 2007 19:14:59:
Als Antwort auf: Übersetz es mal richtig und send sie mir bitte als Mail :o) geschrieben von Hoffy am 31. Januar 2007 18:51:02:

Die wundersame Verwandlung von Geländewagen zu steuerlich güntigen LKW bis 3,5 to. hat sich eh erledigt, es gibt auch keinen Bestandsschutz! Nur noch echte Umbauten:

Sitze hinten raus, Verankerungen der Sitze auf Dauer entfernt (zugeschweisst), Seitenscheiben hinten durch Bleche ersetzt, haben eine Chance, aber auch nur dann wenn midestens 70% (ca, genau weiss ichs nicht) des Innenraums als Ladefläche dienen.
Ich hatte das gleiche Problem bei meinem bis vor einem Jahr als LKW zugelassenen Toyotoa Landcruiser HJ61. Das Ding hat einen 4ltr. Diesel, Steuer wären also über 1500 € pa. Ich hab nun gottseidank einen Euro 3 KAT gefunden, der die Steuer auf ca 600€ senkt.




ICh seh schon das wird .... 17 Jahre 8 Monate her #81785

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Geschrieben von Flossenpfleger am 31. Januar 2007 20:06:11:
Als Antwort auf: OT: Lebenshilfe Forum ! geschrieben von Flossenpfleger am 31. Januar 2007 18:43:11:

...wieder schwierig, menno ! Wenn ich mal glaube eine gute Idee zu haben....
Also konkret :

Der Empfänger ist ein '88 BGS T3 Syncro (leider kein 16 Zöller) mit was um die 80 toten Pferden. Das Getriebe verharrt im 3. Gang und lässt sich nicht von einer anderen Fahrstufe überzeugen, ja auch durch Aushängen und Hammerschläge ging der Leerlauf nicht rein.

Wundert mich auch eigentlich nicht zum Zeitpunkt der Besichtigung war das Getriebe ja auch völlig Ölfrei !

Aber interessanter Aufbau, nämlich als Büro/Beobachtungsfahrzeug, heisst großes Schiebedach im Passagierraum, eine Schiebetüre, Büromöblierung (Regale, Tische,etc) und zwischen C und D Säule, sowie Heckklappe keine Fenster.
Der Spender wäre ein '02 Passat V6 4Motion, der von einem jungen wilden durch eine Rolle auf dem Acker mit anschließender Landung in einem Graben, zusätzlich vom Dach her tiefergelegt worden ist.

Irgendwas um die 190PS und knapp 180K auf der Uhr. Auto ist schon leer, nur noch Motor und Antrieb vorhanden.
Na mal sehen, ob ich mir den Stunt antuen muss!

Wenn ich den Syncro als LKW lasse, dann schepperts gewaltig auf dem Konto, ich hab zwar noch einen Vertrag mit 14 Schadensfreienjahren frei, aber trotzdem...

Der Umbau ist ja auch nicht an einem WE gemacht, und wenn ich an meinen Feuerwehr G denke, wird mir noch ganz anders bezüglich der versteckten Löcher im Blech.

Ich hatte mir die Kombination schon in lebhaften Farben ausgemalt, schade hätte ein ziemlich nettes Gefährt werden können.

Außerdem hätte es gut zu meinem anderen Bus hier gepasst.

Mal sehen, was sich ergeben wird...

Dank und Gruß vom Flossenpfleger






Re: Ich seh schon das wird .... 17 Jahre 8 Monate her #81798

  • Robert_D
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Geschrieben von Robert_D
am 01. Februar 2007 09:13:49:
Als Antwort auf: ICh seh schon das wird .... geschrieben von Flossenpfleger am 31. Januar 2007 20:06:11:

Hallo Alex,
jetzt wird es ein wenig schwierig: zumindest bis vor ein oder zwei Jahren war ein "Sonder-KFZ Bürofahrzeug" (um das es sich nach deiner Beschreibung handeln könnte) auch noch deutlich steuergünstiger als ein PKW.
Im Netz gibt es zu diesem Thema aber viele unterschiedliche Meinungen und Aussagen, nur tatsächlich einschlägige Gesetzestexte oder Kommentare habe ich bislang nicht dazu gefunden.
Ich könnte morgen (heute bin ich nicht im Büro) mal bei den Kollegen aus der KFZ-Festsetzung nachfragen, wie sich das jetzt tatsächlich darstellt - vielleicht wäre das ja dann für dich ein gangbarer Weg ...
Schönen Gruß,

Robert




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