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THEMA: Erfahrungen mir Wertgutachten?

Leider 21 Jahre 1 Monat her #34564

  • CS
  • CSs Avatar Autor
Geschrieben von CS am 01. August 2003 09:18:43:
Als Antwort auf: Re: Und da liegt der Hase im Pfeffer!! geschrieben von Pleff am 30. Juli 2003 21:18:13:

ist es so einfach denn doch nicht. Vor Gericht ist sowohl das eigene Wertgutachten als auch dasjenige der gegnerischen Versicherung ohne Beweiskraft, weil es sich dabei um sog. Parteigutachten handelt. Das Gericht ist im Bestreitensfalle gehalten, ein eigenes Sachverständigengutachten erstellen zu lassen.
Das eigene Wertgutachten von einem Sachverständigen des eigenen Vertrauens ist vor allem dann hilfreich, wenn der Oldtimer entwendet wird und ein Teilkaskoschaden entsteht. Dann ist nämlich die eigene Versicherung daran gebunden, nachdem sie das Gutachten zuvor als Grundlage der TK-Versicherung akzeptiert hat. And that's why ...
Grüße aus dem sonnigen HH - Christoph




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