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THEMA: Bald sehe ich wohl rot...

Bald sehe ich wohl rot... 22 Jahre 4 Wochen her #24237

  • Pleff
  • Pleffs Avatar Autor
Geschrieben von Pleff am 26. August 2002 15:28:09:

Hallo,

wieviele Oldies kann ich auf einr 07er Nummer laufen lassen? Ich habe jetzt hier und da was über die 07er Nummer gelesen, und weiß was ic alles NICHt damit darf, aber nachdem jetzt ein weiter wagen bei mir steht, der über 20 Jahre alt ist, und ich eh kaum dazu komme, die Karren vernünftig zu bewegen, ist für mich die 07er wohl besser als 1x H und 1x regulär 280 o. Kat....
Hat jemand den ultimativen Link zur hand ??
Grüße

Pleff, der heute schon mal 13€ für das Führungszeugnis hingelegt hat




Re: Bald sehe ich wohl rot... 22 Jahre 4 Wochen her #24241

  • Ulrich
  • Ulrichs Avatar
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  • Beiträge: 593
  • Dank erhalten: 0
Geschrieben von Ulrich am 26. August 2002 15:46:17:
Als Antwort auf: Bald sehe ich wohl rot... geschrieben von Pleff am 26. August 2002 15:28:09:

Hallo Pleff,

bei uns im Kreis Borken dürfen mit der 07-Nummer max. 20 Fahrzeuge bewegt werden, wobei es für jedes Fahrzeug einen eigenen "rosa Fahrzeugschein" gibt. Man muß auch nur einmal beim Erhalt der Nummern bezahlen, wewnn man ein weiteres Fahrzeug "anmeldet" ist das bei uns kostenfrei. Die rosa Heftchen werden erstmal für ein Jahr vergeben und können dann für jeweils Drei Jahre verlängert werden. Morgen werde ich zum Straßenverkehrsamt spazieren und mir das rosa Heftchen für unseren Neuerwerb, den MGB GT holen, damit wir die ersten Probefahrten unternehmen können sobald er wieder fahrbereit ist. Eigendlich soll man die Fahrzeuge beim Straßenverkehrsamt vorführen, damit sie ein Mitarbeiter in Augenschein nehmen kann, aber teilweise reicht es auch wenn ein aktuelles Wergutachten vorgelegt wird, aus dem der Zustand des Fahrzeugs ersichtlich ist.

Gruß

Ulrich






07-nummer 22 Jahre 4 Wochen her #24244

  • Dr.
  • Dr.s Avatar Autor
Geschrieben von Dr. Benz am 26. August 2002 16:11:05:
Als Antwort auf: Bald sehe ich wohl rot... geschrieben von Pleff am 26. August 2002 15:28:09:

Hallo,

ich hatte 5 Autos auf der 07er Nummer "laufen"..

das obere Limit setzt die Versicherung..teilweise bis zu 11 Fahrzeuge möglich

Ausserdem wird das leistungsstärkste bzw. jüngste Fahrzeug zur Haftpflicht Berechnung herangezogen.

Die Teil-/Vollkasko wird wiederum für jedes einzelne Fahrzeug berechnet.
Tschöö Stefan






Re: Bald sehe ich wohl rot... 22 Jahre 4 Wochen her #24245

  • Nobbi
  • Nobbis Avatar Autor
Geschrieben von Nobbi am 26. August 2002 16:12:34:
Als Antwort auf: Bald sehe ich wohl rot... geschrieben von Pleff am 26. August 2002 15:28:09:

Hallo,
schau mal unter www.oldtimer.de in die Diskussionsforen! Dann gibst Du bei "Suchen" die entsprechenden Begriffe ein wie "rote Nummer", Oldtimerzulassung, "07 Zulassung" u. dergl.
Dieses Thema wurde da schon aus jedem Blickwinkel beleuchtet.
Gruesse






..Ach ja.. die Versicherung... 22 Jahre 4 Wochen her #24246

  • Dr.
  • Dr.s Avatar Autor
Geschrieben von Dr. Benz am 26. August 2002 16:13:10:
Als Antwort auf: Bald sehe ich wohl rot... geschrieben von Pleff am 26. August 2002 15:28:09:

ich würde die Zürich-Agrippina empfehlen...




Ultimativer Link 22 Jahre 4 Wochen her #24247

  • Cebe
  • Cebes Avatar Autor
Geschrieben von Cebe am 26. August 2002 16:15:24:
Als Antwort auf: Bald sehe ich wohl rot... geschrieben von Pleff am 26. August 2002 15:28:09:

Klick mal den Link unten

da steht auch was für die wichtigen Gasfahrten nach Holland!

bisher das beste, was ich dazu gefunden hab.

Dazu noch ein Gerichtsurteil von der HP des Deuvet


Rote 07-Kennzeichen ohne Nachweis der Verkehrssicherheit

Frankfurt (deuvet) Oldtimer müssen nach Meinung des Verwaltungsgerichts Minden auch ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ein rotes Überführungskennzeichen bekommen. Geltendes Recht verlangt kein entsprechendes Gutachten bei der Beantragung eines roten 07-Kennzeichens entsprechend der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Geklagt hatte der Besitzer eines VW Käfers von 1963, der für das Fahrzeug ein rotes 07-Kennzeichen beantragt hatte. Der Kreis Paderborn hatte zuvor abgelehnt, weil es keinen Nachweis über die Verkehrssicherheit des Autos gab. In der veröffentlichten, z.Zt. noch nicht rechtskräftigen Entscheidung gab das Gericht dem Autobesitzer recht.

Die Kreisverwaltung berief sich auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers aus dem Jahr 1994, wonach der Nachweis der Verkehrssicherheit zwingend vorgeschrieben sei. Nach Auffassung des Gerichts verstößt dieser Erlass aber gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. Dort werde eine technische Überprüfung von Oldtimern auf ihre Verkehrstauglichkeit nicht gefordert. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass Oldtimer sorgfältig gewartet und gepflegt würden und die wichtigsten heutigen Standards der Verkehrssicherheit gegeben seien, argumentierten die Richter.

Nach dafürhalten des DEUVET ist dies ein wichtiger Schritt dahingehend, dass Verordnungen sich am Gesetz orientieren müssen. "Wir hoffen, dass sich nun identische Antragsverfahren in den verschiedenen Bundesländern leichter durchsetzen lassen," freut sich Martin Kraut, Vizepräsident des DEUVET. Bislang brachte nahezu jedes Bundesland eine eigene Verordnung zur 49. Ausnahmeverordnung der StVZO heraus, was in jedem Bundesland unterschiedliche Antragsverfahren zur Folge hatte.

"Das Urteil befreit Oldtimerbesitzer aber nicht von der Pflicht, nur ein Verkehrssicheres Fahrzeug auf die Straße zu bringen," warnt Kraut, "denn dies ist ebenfalls in der StVZO geregelt!"

VG Minden (AZ.: 3 K 2213/01)

(Meldung vom 21.08.2002)


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