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THEMA: 6.3er mit Anfahrschwäche

Re: Reizthema... 22 Jahre 1 Monat her #23579

  • Michael
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Geschrieben von Michael B. am 10. August 2002 16:40:39:
Als Antwort auf: Re: Na dann brauch geschrieben von Werner220 am 10. August 2002 16:24:33:
tatsächlich sind die allgemeinen Garantiefristen auf zwei Jahre verlängert worden.

Gilt natürlich nicht bei Privatverkauf.

Zusätzlich wurde die Beweislast umgekehrt:

Ich als Profi muss im Zweifelsfalle beweisen,das der Fehler vor knapp zwei Jahren noch NICHT vorhanden war, sonst kann ein Kunde mich in Regreß nehmen.

Sinnvoll im Bereich von Neuwaren - aber wenn ich ein dreißig Jahre altes Auto

repariere, gilt das auch!

Paradebeispiel Luftfederung:

Auch wenn ich eine überhole,handelt es sich um fast 40 Jahre alte Technik - sie wird eben auf den Neuzustand von 1970 gebracht,nicht auf den von 2002!!!

Bisher habe ich auf die Frage nach Luftverlust immer geantwortet: " Bisher sind die Autos immer ein halbes Jahr ohne Luftverlust stehengeblieben" ( Länger hatte ich nämlich nix rumstehen.)

Mercedes war so schlau, seinerzeit einen Luftverlust auf dem Vorrat von einem Bar in 24 Stunden als Standard anzugeben....

DAS muss ich jetzt im Prinzip auch sagen - kommt nämlich ein Kunde nach knapp zwei Jahren an und stellt diesen Verlust fest - tja, dann bin ich der Blödmann, der alles neumachen darf....

Im Grunde ist bei der Gesetzeslage jeder Gebrauchtwagenhändler jetzt schon pleite - so präzise wie verlangt, braucht man einen Anwalt für einen Kaufvertrag.

Michael

P.S. Den Kunden freuts - ist wie gesagt bei Neuware auch in Ordnung.

Aber bei den gebrauchten Sachen ist der Gesetzgeber voll übers Ziel geschossen.



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