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THEMA: Re: Erfahrungen mit 07er Kennzeichen?

In der Markt 20 Jahre 6 Monate her #41756

  • Beule
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Geschrieben von Beule am 29. März 2004 14:24:23:
Als Antwort auf: Re: Erfahrungen mit 07er Kennzeichen? geschrieben von Pleff am 28. März 2004 01:09:36:

Moin, Moin Ihrs.
Ich hab mal nen IinteressantenArtikel dazu in der Markt gelesen.

Mit dem 07er Kennzeichen geht einiges.

z.B.

Saisonkennzeichen in Kombi mit 07.

Das Saisonkennzeichen ist ja nur ein Verwaltungsakt.

Es ist eine vereinfachte An- und Abmeldung, d.h. außerhalb der Saison gilt der Wagen als abgemldet.

Im umkehrschluß heißt das aber auch, daß dann das 07er gilt.
Was ich noch interessant fand war die Möglichkeit auf einem 07er ein Gespann bestehend aus Amhänger und Zugfahrzeug zu führen.

Die beiden dürfen dann im Bereich der StVO nichtmehr getrennt werden.
Wie gesagt, stand vor ein -zwei Jahren so mal in der Markt.
Beule,

auch im Auftrag der Queen unterwegs




Re: Das sind so die Tricks 20 Jahre 6 Monate her #41758

  • Dirk
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Geschrieben von Dirk
am 29. März 2004 14:44:14:
Als Antwort auf: In der Markt geschrieben von Beule am 29. März 2004 14:24:23:

Hi Beule,
nicht nur Saison geht zusammen mit 07. Auch normale Zulassung geht zusammen mit 07.
Aber wo Du grad Saison ansprichst: Wie erreiche ich z.B., dass mein Brief nicht mehr verfällt und ich trotzdem nicht mehr zum TÜV muss? Antwort: Zum 07-Kennzeichen noch Saisonkennzeichen über 2 Monate machen, diese Kennzeichen auf den Schrank legen. Fahrzeug immer mit 07 bewegen.
Klappt aber nur in Zulassungskreisen in denen man für 07 kein TÜV nachweisen muss, das dürften aber die allermeisten sein. Nachteil: Kostet 2 Monate lang Steuer pro Jahr.
Oder anders: Will ich den Brief nicht verfallen lassen, habe keine Angst vorm TÜV und will mir den Monat Steuer sparen, den eine Tageszulassung normalerweise verursacht, nehme ich das 07-Fahrzeug auf Saison-Kennzeichen für 2 Monate, beispielsweise 06-07. Ende Mai melde ich die Saison ab und 18 Monate später wieder an. Vorteil: Brief verfällt nicht und kost trotzdem keine Steuer. Nachteil: Ich brauch bei der Wiederzulassung auf Saison TÜV.
Gruss

Dirk




Re: 07er... hab' jetzt die Antworten 20 Jahre 6 Monate her #41770

  • Pleff
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Geschrieben von Pleff
am 29. März 2004 19:49:27:
Als Antwort auf: Re: Das sind so die Tricks geschrieben von Dirk am 29. März 2004 14:44:14:

moin zusammen!
...zumindest für die Zulassungsstelle bei uns.
Der SL war mehr als 18 Monate nicht angemeldet. (...wie die Zeit vergeht?!)

Deshalb Vollabnahme; war aber kein Problem. Aber: Das schwarze Kennzeichen, das ich damals für einen Monat hatte, konnte ich nicht wiederbekommen, obwohl ich es noch hatte. Es war noch nicht wieder frei. Ergo musste ich ein neues Kennzeichen nehmen. Wieder eine 07er Nummer **-**-107 ;-))

Die rote 07er Nummer wurde entwertet, wird aber genau so behandelt, wie ein normales Kennzeichen, sodass ich nach spätestens 18 Monaten zumindest 1 Fahrzeug darauf angemeldet haben muss. Wenn nicht, würde auch die 07er Nummer weg sein.

Ich muss die ganze Prozedur mit dem Führungszeugnis etc. nicht wiederholen, sondern nur die spezielle Doppelkarte für das 07er vorlegen.

Das ist ja schon mal etwas.

Trotzdem hat die Anmeldung des SL in Verbindung mit den neuen Schildern und der Abmeldung der 07er ziemlich genau 100,- Euro gekostet. Das war vor nicht allzu langer Zeit auch mal anders :-(((
Danke für euer Feedback!
Gruß
Pleff




07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber 20 Jahre 6 Monate her #41790

  • Michael
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Geschrieben von Michael C.
am 30. März 2004 10:28:56:
Als Antwort auf: Re: Das sind so die Tricks geschrieben von Dirk am 29. März 2004 14:44:14:

Die Regelungen zum TÜV sind nicht immer logisch, deshalb noch zwei Hinweise:
1. Fahrzeuge, die auf 07-Nummer laufen, brauchen nicht zum TÜV. Allerdings ist der Fahrzeugführer (Juristendeutsch...) dafür verantwortlich, dass sich der Wagen in einem verkehrstauglichen Zustand befindet. 07 ist also kein Argument, mit kaputten Bremsen usw. herumzufahren. Auch nicht für 500 Meter. Wenn was passiert, könnte die Versicherung sich u.U. einen Teil der Schadenssumme zurückholen!
2. Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, muss es auch zur HU. Es gab mal einen Fall, wo Polizisten in einer Hinterhofgarage ein Auto entdeckt haben, das zwar seit Jahren nicht mehr bewegt worden war, aber das auch seit Jahren keinen TÜV mehr hatte. Der Halter musste ein Bußgeld bezahlen, obwohl er auch nicht vorhatte, das Auto zu nutzen. Natürlich ist es nicht wahrscheinlich, dass sich die grünen Jungs in eine Hinterhofgarage verirren. Wenn's aber doch passiert, kommt man um das Bußgeld nicht herum, wenn der TÜV abgelaufen ist.
*Oberlehrermodus aus* ;-)
Grüße

Michael




07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber 20 Jahre 6 Monate her #41791

  • Michael
  • Michaels Avatar Autor
Geschrieben von Michael C.
am 30. März 2004 10:28:56:
Als Antwort auf: Re: Das sind so die Tricks geschrieben von Dirk am 29. März 2004 14:44:14:

Die Regelungen zum TÜV sind nicht immer logisch, deshalb noch zwei Hinweise:
1. Fahrzeuge, die auf 07-Nummer laufen, brauchen nicht zum TÜV. Allerdings ist der Fahrzeugführer (Juristendeutsch...) dafür verantwortlich, dass sich der Wagen in einem verkehrstauglichen Zustand befindet. 07 ist also kein Argument, mit kaputten Bremsen usw. herumzufahren. Auch nicht für 500 Meter. Wenn was passiert, könnte die Versicherung sich u.U. einen Teil der Schadenssumme zurückholen!
2. Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, muss es auch zur HU. Es gab mal einen Fall, wo Polizisten in einer Hinterhofgarage ein Auto entdeckt haben, das zwar seit Jahren nicht mehr bewegt worden war, aber das auch seit Jahren keinen TÜV mehr hatte. Der Halter musste ein Bußgeld bezahlen, obwohl er auch nicht vorhatte, das Auto zu nutzen. Natürlich ist es nicht wahrscheinlich, dass sich die grünen Jungs in eine Hinterhofgarage verirren. Wenn's aber doch passiert, kommt man um das Bußgeld nicht herum, wenn der TÜV abgelaufen ist.
*Oberlehrermodus aus* ;-)
Grüße

Michael




Re: 07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber 20 Jahre 6 Monate her #41809

  • Dirk
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Geschrieben von Dirk
am 30. März 2004 15:31:49:
Als Antwort auf: 07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber geschrieben von Michael C. am 30. März 2004 10:28:56:

Hallo Michael,
Du hast Recht, Fahrzeuge mit Mängeln darf man auch nicht mit 07 fahren. Darum gings mir auch nicht. Mir gings mehr um die TÜV-Gebühren und die Zeit die dabei draufgeht und wer weiss, manchmal hat man einen zu pingeligen Prüfer, der die Mängelquote noch erfüllen muss und da kommt so ne alte Gurke gerade Recht.
Zu Deinem 2. Punkt. Wenn ich die Schilder auf den Schrank lege und nur mit 07 herumfahre, dürfte die Gefahr sehr klein sein. Formaljuristisch hast Du natürlich Recht.
Gruss

Dirk




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