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THEMA: Re: Re: Tüv Abnahme nach 10 Jahren Abmeldung

Tüv Abnahme nach 10 Jahren Abmeldung 17 Jahre 1 Woche her #89195

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Ich habe einen Mercedes W 110 gekauft,der seit 1997 abgemeldet ist.Der Fahrzeugbrief sowie die Abmeldung ist noch vorhanden. Ich möchte das Fahrzeug in nächster Zeit zur Tüv und H-Zulassung vorführen. Nun meine Frage/n:Muss für das Fahrzeug eine Vollabnahme erfolgen(wenn ja.was ist der Unterschied zu der"normalen"Abnahme? Muss eine"Vollabnahme" vom Tüv erfolgen,oder kann ich das auch bei anderen Stellen(Dekra,Gtü etc)vornehmen lassen?

für eure Antworten bedanke ich mich schon im Vorraus

Ralf

Re: Tüv Abnahme nach 10 Jahren Abmeldung 17 Jahre 1 Woche her #89196

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Morjen,

hier gibt es die Fahrzeugzulassungsverordnung BGBl. I vom 29.04.2006, S. 988 ff.

url=http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf]http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf[/url.

Mal kurz zusammengefasst :



KFZ - Wiederzulassung eines abgemeldeten Kraftfahrzeuges.

Wird ein Fahrzeug endgültig abgemeldet oder 18 Monate nach vorübergehender Stilllegung nicht wieder zugelassen, so gilt es als gelöscht und ein neuer Kraftfahrzeugbrief und ggf. ein neuer TÜV Bericht muss erstellt werden.

(also wichtig...niemals beim vorrübergehenden Abmelden das falsche Kreuzchen setzen.Diese Meldung ,einmal ans KBA übermittelt, ist endgültig..)



Erforderliche Unterlagen: Wiederzulassung zum Strassenverkehr >> (Regional unterschiedlich am besten mal bei dem TÜV in der Nähe anrufen)

+alter Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

+Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

+TÜV-Vollabnahme nach § 21 und/oder technisches Datenblatt (Gutachten)

+Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)

+Nachweis über letzte Abgasuntersuchung (AU)

+Personalausweis oder Reisepass

+Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte

+(formlose) Einzugsermächtigung

+Bankkarte oder Kopie



Ja die "Vollabnahme" wird in Süd/NOrd/West D-Land NUR vom TÜV gemacht, in Ost D-Land angeblich auch von der Dekra.

Es wird nicht mehr gemacht als bei der normalen HU,

ausser das alle Teile die Nummern haben (z.B, Motornummer, evtl. sogar Getriebe, aber auch Leuchten und alles was E-Prüfnummern hat) mit Datenblättern verglichen, die der TÜV archiviert hat.



Es gibt einige Dinge, die bei der HU geprüft werden können aber nicht müssen:

Siedepunkt der Bremsflüssigkeit prüfen, Spur prüfen (über bewegliche Platte fahren), Stoßdämpfertest. Es liegt bei der HU im Ermessen des Prüfers, ob er das macht oder nicht. Bei der Vollabnahme kann man aber damit rechnen.



Da man sowieso einen neuen Brief bekommt, solltest man sich überlegen,

was man evtl. noch gleich mit eintragen lässt. Z.B. LPG Tank o.ä.



Ob das hier schon gilt url=http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung2007.html]http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung2007.html[/url

kann ich Dir auch nicht sagen, also Telefon nehmen und beim TÜV mal anrufen !



Hoffe geholfen zu haben

Grüße vom Flossenpfleger

Re: Re: Tüv Abnahme nach 10 Jahren Abmeldung 17 Jahre 1 Woche her #89200

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Sorry Flossenpfleger,



das stimmt meines Wissens nicht mehr so ganz. Die Sogenannte Vollabnahme gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch die Prüfung gem. der Stvo. genannt TÜV. Es wurde also vereinfacht.



Diese Abnahme kann jeder staatliche TÜV machen ODER DEKRA, GÜS, usw. WENN noch die original Papiere vorhanden sind. Sind sie nicht mehr vorhanden, dann bleibt nur der Staatliche TÜV für die Abnahme.



Oldtimer-Gutachten:

Kann bein TÜV oder einem freien Sachverständigen (DEKRA,GÜSusw.) gemacht werden. Es bietet sich aus Kostengründen an, diese Abnahme gleich mit zu machen. Erfolgt sie gesondert, sind die Kosten höher.



Also: Brief weg bleibt nur der TÜV und der macht auf verlangen auch gleichzeitig die H-Abnahme (ersparnis ca. 10-20 € wenn man es getrennt macht)



oder Brief weg: bleibt nur der TÜV und man kann anschliessend zu einem freien Gutachter oder zu einem späteren Zeitpunkt die H-Abnahme machen lassen (ist eigenes Ermessen). (teurer)



oder Brief ist vorhanden: Dann kann man zu TÜV oder freien Gutachter wobei das Prozedere das gleiche ist. Billiger ist beide Abnahmen (sogen. TÜV und Oldtimer-Abnahme) gleichzeitig machen zu lassen.



Gruß Maxe

der das auch erst seit ein paar Wochen weiss)

Mussu bis zu Ende lesen..... 17 Jahre 1 Woche her #89208

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Hi Maxe,

ist die Flosse nach Deinem "Ausrutscher" eigentlich schon wieder heile ?



Hatte in meinem Post doch noch den Link angeführt, wo auf die neue Regelung hingewiesen wird.

Es gab im WWW nur widersprüchliche INfos, ab wann die Sache jetzt geändert wird.

Und außerdem mit ein wenig telefonieren oder Googeln wäre err da auch bestimmt selbst drauf gekommen !



Grüße vom Flossenpfleger
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