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THEMA: Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen 12 Jahre 3 Monate her #113792

  • Torsten HD
  • Torsten HDs Avatar Autor
Hallo,



ab heute gilt ja eine neue Kennzeichenverordnung.D.h. Wechselkennzeichen.

Gilt das auch für Oldtimer? Wäre nämlich super wenn ich meine Flosse und den alten Fiat 238 Campingbus mit einem Kennzeichen fahren könnte [img]./zwinkern.gif

Gruß Torsten HD

Re: Wechselkennzeichen 12 Jahre 3 Monate her #113795

  • Dirk
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Hi Thorsten,



es gilt für Fahrzeuge gleicher Art, z.B. zwei PKW, zwei KRAD, 2 Wohnmobile, usw. Mir ist nicht bekannt dass es nicht für Oldtimer gälte.



Mach Dich aber vorher schlau was Du sparst. Die Steuer wird für beide Fahrzeuge fällig, also kannst Du maximal bei der Versicherung sparen. Es kommt dann darauf an ob der Nachlass der Versicherung die Nachteile aufwiegt:



- nicht beschildertes Fahrzeug darf nur auf privat Grund abgestellt sein

- ist ein Fzg in der Werkstatt, kannst Du mit dem anderen nicht fahren, ausser Du nimmst die Schilder mit, dann muss die Werkstatt ne Probefahrt mit eigener roter Nummer machen

- und schliesslich brauchst Du neue Schilder, die Du auch ständig umstecken musst.



Gruss

Dirk

Re: Wechselkennzeichen 12 Jahre 3 Monate her #113796

  • Albert230s
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Auch die Versicherung muss für beide Fahrzeuge bezahlt werden. Es ändert sich finanziell also nichts (außer neue Schilder kaufen und Umschreiben der Papiere).

Dafür darf man dann aber nur noch mit jeweils einem Wagen fahren!! Bisher kann man für das gleiche Geld aber beide Fahrzeuge benutzen. Es soll ja auch vorkommen, das die Gattin oder die Kinder den anderen Wagen bewegen möchte (muss).

Diese Gesetzt ist für mich ein genialer Schildbürgerstreich!



Grüße

Albert

Wechselkennzeichen Witz 12 Jahre 3 Monate her #113810

  • ULI200D
  • ULI200Ds Avatar Autor
.. was die sich da geleistet haben ist ein Witz. Man soll Stuern bezahlen- für ein Fahrzeug, was man gar nicht bewegt!

Wechselkennzeichen sind tot!

Re: Wechselkennzeichen Witz 12 Jahre 2 Monate her #113834

  • Flossist
  • Flossists Avatar Autor
Moin,





Wechselkennzeichen kann man für "H-Wagen" bekommen.

Es sind folgende Kombinationen ( bzgl. PKW bis zu 8 Sitzplätzen) möglich:

Zwei H-Wagen

Ein Alltags- und ein H-Wagen

Wohnmobil und H-Wagen

Wohnmobil und Alltagswagen



Auf Steuerminderung läßt sich der Staat nicht ein. Wenn man jeweils immer nur einen Wagen fährt, kann das je nach "Gespann" dennoch günstiger sein. muß es aber nicht. Es kommt auf den Versicherungstarif an. Der ADAC z.B. bietet da teilweise atraktive Konditionen.



Gruß





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