Geschrieben von Maxe am 17. August 2006 07:27:23:
„Es wird keine Verschärfungen bei der Zulassung von Oldtimern geben“ teilt die hannoversche CDU-Bundestagsabgeordnete Rita Pawelski mit. Bürger und Oldtimer-Liebhaber hatten sich an die Politikerin gewandt, weil sie befürchteten, dass die Zulassung ihrer alten Autos wesentlich verschärft würde. Die Abgeordnete wandte sich an den zuständigen Verkehrsminister, der jetzt in einem Schreiben mitteilte, dass es ausdrücklich keine Verschärfungen bei der Zulassung der Oldtimer geben wird. Die Beurteilungskriterien blieben, wie bei der Einführung der H-Kennzeichen am 22. Juli 1997 beschrieben, unverändert erhalten. Die Abgeordnete: „Die bisherige Praxis bei der Vergabe der Oldtimerkennzeichen hat sich bewährt. Eine Änderung war nicht notwendig und ist vom Tisch! Die bisherige Praxis hat einen wesentlichen Beitrag zur Brauchtumspflege im KfZ-Bereich geleistet.“
Ausser:
Das Bundesverkehrsministerium teilte nun sogar mit, dass mit der Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl I S. 988)) die Bedingungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens erheblich vereinfacht werden. Ab dem 1. März 2007 wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet, um auch Prüfingenieuren und Prüfern der amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen die Möglichkeiten zu geben, Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug zu erstellen.
Hier der originale Text
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