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THEMA: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...?

Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? 19 Jahre 2 Monate her #62164

  • Uwe
  • Uwes Avatar Autor
Geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

Darf man so einfach Fgst.-Nummern zusammen mit Briefen verkaufen??
Künftige Autos wohl noch genauer unter die Lupe nehmend

Uwe


cgi.ebay.de/W108-Frontmaske-mit-allen-Pl...QQrdZ1QQcmdZViewItem




Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? 19 Jahre 2 Monate her #62165

  • Jan
  • Jans Avatar Autor
Geschrieben von Jan D. am 05. August 2005 10:25:15:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

Hallo,
rein rechtlich kann man das "Fahrzeug" auf dieser zugegeben etwas recht dürftigen Basis restaurieren.
Grüße,
Jan





Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? 19 Jahre 2 Monate her #62166

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Geschrieben von Stefan M.
am 05. August 2005 10:31:46:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

Hi Uwe,
das Verkaufen dürfte m.E. nicht so das Problem sein - es soll ja schon Leute gegeben haben, die zusätzlich zum Brief und der Frontmaske ein ganzes Auto - an der Maske hängend - verkauft haben.
Etwas schwieriger dürfte dann schon der Einbau der Frontmaske in ein anderes Auto sein. Das hat dann so etwas von Hinterhofwerkstatt und Einhauen einer neuen Fgst.-Nr. Allerdings wüßte ich nicht, gegen welches Gesetz hier konkret verstoßen werden würde, wenn das Teil nicht in ein gestohlenes Fahrzeug eingebaut wird.
Sind hier Juristen anwesend?
Viele Grüße,

Stefan




Jein - eigentlich 19 Jahre 2 Monate her #62167

  • Michael
  • Michaels Avatar Autor
Geschrieben von Michael B. am 05. August 2005 10:47:56:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

darf man keine Fgstnr verkaufen...

Aber:

Hier wird eine Frontmaske( kein Rohbau!!) angeboten UND ein Brief,das Ganze im Block.

Welchselbiges NICHT verboten ist..

( Ich darf ja auch eine Lachgaseinspritzung verkaufen - was der Käufer damit macht,ist nicht mein Bier.)
Nebenbei eine klassisch deutsche Geschichte zum Thema:

Vor Urzeiten habe ich mal einem Hamburger ein 3,5er Cabrio besorgt ( Aus Schweizer Sammlung,dann nachvollziehbar bei einem Sammler in Deutschland - aber in Deutschland nie angemeldet.. Das ganze Geraffel übrigens mit BEWEISBAREN 148.000 auf der Uhr..)

Auto blieb bei mir,wegens diverser Umbauten( Bambusleder raus,neues blaues Leder rein,weil Auto aussen Blau,Sitzheizung rein,Alus runter und bitte Stahlfelgen wgs Stil.Am Ende des Liedes hatte ich da schlaffe 160.000 Mark stehen und fühlte mich garnicht mehr wohl..Das ist der geschätzte Wert von unserem Haus..)

Dann konnte ich aus Zeitgründen nicht mehr zum einheimischen TÜV,Auto wurde Sonntags in Hamburg wgs Hochzeit gebraucht,also:

" Bitte bringen Sie das Auto hoch,ich habe keine Zeit es zu holen,Ihre Frau hat Verwandschaft hier? Bringen Sie Ihre Dame doch mit,und dann bringen Sie das Auto hier über den TÜV.Ich zahle gut.."

Klasse - auf nach Hamburch,wenns bezahlt wird,incl.Rückflug ...

Auto hochgebracht: " Vielen Dank,aber jetzt haben Sie übers Wochenende ja nichts zu fahren,schaun wir mal in die Garage. Möchten Sie den Jaguar oder den SL?"

SCHLUCK!! " Den SL"

Ich habe Lady dann fahren lassen,die dusseligen SLs sind mir immer zu klein...

Verwandschaft besucht,Montags das Cabrio geschnappt und in Hamburch zur Vollabnahjme nach §21 oder so...

TÜV:

" Sehr schönes Auto - aber die Fgstnr ist beim 116 auf der Frontmaske"

" Das ist kein 116,der Motor heisst 116,das ist ein 111 und die Fgstnr ist bei denen IMMER rechts auf dem Rahmen"

Verloren...

( Ich lass mir doch von so einem Jeanstyp nicht sagen,wo ich die Nummer haben will..!! Und überhaupt - was maßt der sich an..)

Null Chance,gemeckert und Chef der Bude geholt.

Chefe ebenfalls: " Die Nummer gehört auf die Frontmaske,wohl geklaut,das Auto"
( Bevor die Herrschaften die Karre beschlagnahmen,ziehe ich es vor abzuhauen - Hauspfändung im Hinterkopf....)

Dann erstmal dem Kunden die Sache erzählt...

Anschließend zum Daimler in Hamburch,dort erzählt und DIE zum TÜV geschickt.

Auf einmal war die Fgstnr kein Thema mehr und das Auto hat seitdem eine

" Teutsche" Zulassung.

Inclusive Ahnennachweis oder so...

Michel,lästermäulig heute..







Re: Jein - eigentlich 19 Jahre 2 Monate her #62168

  • Uwe
  • Uwes Avatar Autor
Geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 12:25:17:
Als Antwort auf: Jein - eigentlich geschrieben von Michael B. am 05. August 2005 10:47:56:

Hi Michael!
Nette Geschichte... wobei mir der Part mit dem SL bekannt vorkam, aber von der TÜV-Geschichte hatte ich noch nichts gehört.

Mir graut jetzt schon bei dem Gedanken, dass ich diesem Monat mit einem Auto dorthin muss, dass laut Statistik mindestens geringe Mängel haben MUSS!
Bin mal gespannt, was die sich diesmal einfallen lassen, die Götter in Blau...
Uwe




Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? 19 Jahre 2 Monate her #62176

  • HG
  • HGs Avatar Autor
Geschrieben von HG am 05. August 2005 14:55:11:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

Hi
Wie schon gesagt, verkaufen darf man das so.

Man dürfte auch ein Auto darum bauen bzw. restaurieren. Schwierig wird es bei der Abnahme. Hier muß wie bei einer falsch eingtragenen Fahrgestellnummer oder einer Neueinschlagung wenn die alte nicht mehr leserlich ist, eine besondere Abnahme mit Kennzeichnung stattfinden. Es gibt hierfür Einschlagsiegel mit denen offiziell verändert und auch eingtragen werden darf. Weiter wird sowas dann auch im Brief vermerkt. Aber dies sit die Theorie. Erstens ist fraglich ob es überhaupt bemerkt wird. Aber wenn ja, können hier weitere Probleme über den Eigentumsnachweis entstehen, wo ist denn das "echte" Auto????
Juristisch ansich korrekt aber eher von abzuraten
Bis dann

HG




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