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THEMA: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...?

Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? 19 Jahre 2 Monate her #62178

  • melli
  • mellis Avatar Autor
Geschrieben von melli im SE 280 3.5 am 05. August 2005 15:13:53:
Als Antwort auf: Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von HG am 05. August 2005 14:55:11:

Hallo,
ich weiss ja nicht wie die TÜV Prüfer im Rest der Republik so sind.

Mein TÜV Prüfer fand im April bei der Abnahme nicht einmal die Handbremse.

Die Fahrgestellnummer (war am Originalort) fand er auch nicht. Die AU konnte er auch nicht durchführen, weil er die gesetzlichen Abgashöchstwerte nicht kannte!!!

Das zu diesem Thema. Und wenn ich dann noch sehe, dass einige Besitzer von Replika Fahrzeugen (z.b. Porsche 550) es tatsächlich schaffen ein Baujahr 1957 o.ä. mit H-Kennzeichen in den Brief zu bekommen...
Beste Grüsse

vom flachen Land




gar nicht 19 Jahre 2 Monate her #62195

  • Sepp
  • Sepps Avatar Autor
Geschrieben von Sepp am 05. August 2005 22:22:30:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

Hi folks,
der Sage nach kostete vor Jahren ein Typenschild nebst Brief für einen 300SL so um die 50k€.

Um das Schild herum wird der Wagen neu aufgebaut.

Ich erkenne keinerlei juristische Hinderungsgründe.

Sehr sehr ärgerlich wird es allerdings wenn auf einmal 2 Autos mit derselben FGstnr auf dem Hof stehen.

ciao

Sepp




Das ist normal... 19 Jahre 2 Monate her #62197

  • uli
  • ulis Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 546
  • Dank erhalten: 0
Geschrieben von Uli am 05. August 2005 22:24:10:
Als Antwort auf: Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von melli im SE 280 3.5 am 05. August 2005 15:13:53:

...das passiert beim TÜV genauso wie bei DC-Werkstätten.
Der Prüfer sucht jedesmal endlos nach den Abgaswerten in seinem Computer und findet sie natürlich nicht. Daß er sie für Deinen Motor auswendig weiß, kann man nicht verlangen.

Umso dankbarer ist er dann aber, wenn man ihm das AU-Protokoll vom letzten Jahr zeigt, um von dort die Sollwerte zu übernehmen...
Oder man kauft den Aufkleber für den Ventildeckel mit den Einstelldaten neu...
>Die Fahrgestellnummer (war am Originalort) fand er auch nicht. Die AU konnte er auch nicht durchführen, weil er die gesetzlichen Abgashöchstwerte nicht kannte!!!




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