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THEMA: Re: MVC-actueles :

MVC-actueles : 18 Jahre 9 Monate her #66646

  • paul
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Geschrieben von Paul
am 21. Dezember 2005 00:43:07:

20.12.2005
Gasanlagen in Oldtimern mit H-Zulassung möglich
Steter Tropfen höhlt den Stein - ein reges Mitglied des MB Strich Acht Club Deutschland e.V. hat mit viel Fachwissen, Einlesen in die entsprechenden Paragraphen und mit viel Ausdauer den DEUVET und den TÜV Süd von der möglichen Eintragung einer Gasanlage in ein Fahrzueg mit H-Kennzeichen überzeugt.

Im Weiteren lesen Sie die offizielle Pressemitteilung des DEUVET: In der letzten Zeit gab es häufige Anfragen über die Ausrüstung von Oldtimern mit sogenannten "Autogasanlagen" zum Antrieb der Motoren. Diese wurde meist negativ beschieden, da ein nachträglicher Umbau immer einen großen Eingriff in den Antriebsstrang eines Fahrzeugs bedeutete.

Da bereits in den 70er-Jahren eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen nachträglich oder in selteneren Fällen bereits ab Werk mit einer solchen Gasanlage ausgerüstet wurde, stellt ein solcher Umbau quasi eine zeitgenössische Umrüstung dar, welche im Anforderungskatalog zum §21c StVZO ausdrücklich positiv bezüglich des histori-schen Kennzeichens aufgeführt ist.

Da nicht mehr eindeutig nachvollziehbar ist, welche Fahrzeuge damals mit einer Gasanlage ausgerüstet worden sind, und auch vermieden werden soll, daß ein spezieller, aufwändiger Katalog erstellt wird, wird folgende Vorgehensweise bei der Abnahme eines umgebauten Fahrzeugs propagiert.

Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.

Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.

Fahrzeuge ab etwa Mitte der 60er-Jahre haben die Möglichkeit, eine positive Begutachtung bezüglich des H-Kennzeichens zu bekommen, wenn sich der amtlich anerkannte Sachverständige vom zeitgenössischen Charakter des Umbaus überzeugt hat. Genauere Vorgaben sollen nicht gemacht werden.

Nicht tangiert von diesen Aussagen sind natürlich Fahrzeuge mit Holzgas-Generatoren, die es bis ca. 1951 noch gegeben hat. So können Fahrzeuge aus der Zeit bis Anfang der 50er-Jahre auch nachträglich damit ausgerüstet werden, auch wenn dazu aufgrund der Umweltbelastung und des hohen Aufwandes nicht geraten wird.

Fazit

Damit können nun diejenigen Fahrzeuge, für die die meisten Anfragen kommen, in der Regel positiv begutachtet werden und die Halter/innen kommen in den Genuss der Steuererleichterung und einer nicht so stark steuerbelasteten Kraftstoffart. Außerdem tun sie damit in fast allen Fällen etwas für die Umwelt.

Ein Erfolg der ohne die intensive Zusammenarbeit zwischen DEUVET und TÜV Süd nicht möglich gewesen wäre.




Re: MVC-actueles : 18 Jahre 9 Monate her #66656

  • Maxe
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Geschrieben von Maxe am 21. Dezember 2005 08:30:51:
Als Antwort auf: MVC-actueles : geschrieben von Paul am 21. Dezember 2005 00:43:07:

Zitat:

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Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.

Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.

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Warum werden denn die älteren Fahrzeuge ausgenommen?
Heckflossen gab es doch mit Gasanlagen, wenn sie auch in den 70ern nachgerüstet wurden. Auch von den Frühen wurden einige nachgerüstet. Bei Ponton´s hab ich das auch schon gesehen. Ok, ich melde mein Fahrzeug ab, baue eine alte Gasanlage ein und lasse sie 1 1/2 Jahre ruhen. Dann sage ich, der Brief ist verloren gegangen, die Gasanlage war drinne und habe ein 60er Jahre Auto mit Gasanlage. Wenn ich aber eine moderne Gasanlage einbaue, die ganz sicher Sicherheitstechnisch wesendlich besser ist, bekomme ich die H-Zulassung nicht.

Was soll der Quatsch, zumal es doch besser für die Umwelt sein soll. Vorkriegsvetreranen bekommen ja auch NUR die Zulassung mit Blinkern und Lampen, die es damals nicht gab. Aber aus Gründen der Sicherheit (StVo)sogar gefordert wird. Ist die moderne Gasanlage nicht auch sicherer?
Ich kenne mich bei dem Umbau zwar nicht aus, aber wo ist eine grossartige Veränderung am Anriebsstrag? Meines Wissens wird doch nur ein Beipass in den Ansaugtrakt gelegt. Motor und Vergaser-/Einspritzanlage bleiben doch unberührt.

Ein Sicherungskästchen ist ja auch eine Einrichtung, die z.T. Nachgerüstet wird und ein Blinkrelais gehört auch nicht in einen Vorkriegsmotorraum.
Gruss Maxe




Re: MVC-actueles : 18 Jahre 9 Monate her #66659

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Geschrieben von Maxe am 21. Dezember 2005 08:30:51:
Als Antwort auf: MVC-actueles : geschrieben von Paul am 21. Dezember 2005 00:43:07:

Zitat:

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Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.

Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.

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Warum werden denn die älteren Fahrzeuge ausgenommen?
Heckflossen gab es doch mit Gasanlagen, wenn sie auch in den 70ern nachgerüstet wurden. Auch von den Frühen wurden einige nachgerüstet. Bei Ponton´s hab ich das auch schon gesehen. Ok, ich melde mein Fahrzeug ab, baue eine alte Gasanlage ein und lasse sie 1 1/2 Jahre ruhen. Dann sage ich, der Brief ist verloren gegangen, die Gasanlage war drinne und habe ein 60er Jahre Auto mit Gasanlage. Wenn ich aber eine moderne Gasanlage einbaue, die ganz sicher Sicherheitstechnisch wesendlich besser ist, bekomme ich die H-Zulassung nicht.

Was soll der Quatsch, zumal es doch besser für die Umwelt sein soll. Vorkriegsvetreranen bekommen ja auch NUR die Zulassung mit Blinkern und Lampen, die es damals nicht gab. Aber aus Gründen der Sicherheit (StVo)sogar gefordert wird. Ist die moderne Gasanlage nicht auch sicherer?
Ich kenne mich bei dem Umbau zwar nicht aus, aber wo ist eine grossartige Veränderung am Anriebsstrag? Meines Wissens wird doch nur ein Beipass in den Ansaugtrakt gelegt. Motor und Vergaser-/Einspritzanlage bleiben doch unberührt.

Ein Sicherungskästchen ist ja auch eine Einrichtung, die z.T. Nachgerüstet wird und ein Blinkrelais gehört auch nicht in einen Vorkriegsmotorraum.
Gruss Maxe




Re: MVC-actueles : 18 Jahre 9 Monate her #66667

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Geschrieben von Maxe am 21. Dezember 2005 08:30:51:
Als Antwort auf: MVC-actueles : geschrieben von Paul am 21. Dezember 2005 00:43:07:

Zitat:

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Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.

Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.

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Warum werden denn die älteren Fahrzeuge ausgenommen?
Heckflossen gab es doch mit Gasanlagen, wenn sie auch in den 70ern nachgerüstet wurden. Auch von den Frühen wurden einige nachgerüstet. Bei Ponton´s hab ich das auch schon gesehen. Ok, ich melde mein Fahrzeug ab, baue eine alte Gasanlage ein und lasse sie 1 1/2 Jahre ruhen. Dann sage ich, der Brief ist verloren gegangen, die Gasanlage war drinne und habe ein 60er Jahre Auto mit Gasanlage. Wenn ich aber eine moderne Gasanlage einbaue, die ganz sicher Sicherheitstechnisch wesendlich besser ist, bekomme ich die H-Zulassung nicht.

Was soll der Quatsch, zumal es doch besser für die Umwelt sein soll. Vorkriegsvetreranen bekommen ja auch NUR die Zulassung mit Blinkern und Lampen, die es damals nicht gab. Aber aus Gründen der Sicherheit (StVo)sogar gefordert wird. Ist die moderne Gasanlage nicht auch sicherer?
Ich kenne mich bei dem Umbau zwar nicht aus, aber wo ist eine grossartige Veränderung am Anriebsstrag? Meines Wissens wird doch nur ein Beipass in den Ansaugtrakt gelegt. Motor und Vergaser-/Einspritzanlage bleiben doch unberührt.

Ein Sicherungskästchen ist ja auch eine Einrichtung, die z.T. Nachgerüstet wird und ein Blinkrelais gehört auch nicht in einen Vorkriegsmotorraum.
Gruss Maxe




Re: MVC-actueles : 18 Jahre 9 Monate her #66716

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Geschrieben von Maxe am 21. Dezember 2005 08:30:51:
Als Antwort auf: MVC-actueles : geschrieben von Paul am 21. Dezember 2005 00:43:07:

Zitat:

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Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.

Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.

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Warum werden denn die älteren Fahrzeuge ausgenommen?
Heckflossen gab es doch mit Gasanlagen, wenn sie auch in den 70ern nachgerüstet wurden. Auch von den Frühen wurden einige nachgerüstet. Bei Ponton´s hab ich das auch schon gesehen. Ok, ich melde mein Fahrzeug ab, baue eine alte Gasanlage ein und lasse sie 1 1/2 Jahre ruhen. Dann sage ich, der Brief ist verloren gegangen, die Gasanlage war drinne und habe ein 60er Jahre Auto mit Gasanlage. Wenn ich aber eine moderne Gasanlage einbaue, die ganz sicher Sicherheitstechnisch wesendlich besser ist, bekomme ich die H-Zulassung nicht.

Was soll der Quatsch, zumal es doch besser für die Umwelt sein soll. Vorkriegsvetreranen bekommen ja auch NUR die Zulassung mit Blinkern und Lampen, die es damals nicht gab. Aber aus Gründen der Sicherheit (StVo)sogar gefordert wird. Ist die moderne Gasanlage nicht auch sicherer?
Ich kenne mich bei dem Umbau zwar nicht aus, aber wo ist eine grossartige Veränderung am Anriebsstrag? Meines Wissens wird doch nur ein Beipass in den Ansaugtrakt gelegt. Motor und Vergaser-/Einspritzanlage bleiben doch unberührt.

Ein Sicherungskästchen ist ja auch eine Einrichtung, die z.T. Nachgerüstet wird und ein Blinkrelais gehört auch nicht in einen Vorkriegsmotorraum.
Gruss Maxe




also: kein H-Kennzeichen für 1963er Heckflosse mit Gas? 18 Jahre 9 Monate her #66662

  • Rolf-Stephan,
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Geschrieben von Rolf-Stephan, 220Sb am 21. Dezember 2005 08:38:11:
Als Antwort auf: MVC-actueles : geschrieben von Paul am 21. Dezember 2005 00:43:07:

Hmm,
gut dass dieses Thema mal in dieser Ebene diskutiert wurde.

Allerdings wenn das erst mal so fixiert wurde, kann man den TÜV Prüfer auch nicht mehr beschwatzen.
>Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind,

>sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.
Hat jemand einen Nachweis für Heckflossen - eine 20 Jahre alter Eintragung?


>Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss

>eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen

>damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.
Das hört sich nicht gut an für meinen 220Sb Bj 1963.
Oder verstehe ich hier was falsch?


vorweihnachtliche Grüße aus Berlin,


Die Oldtimer-Garage Berlin-Brandenburg e.V. [/list]

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