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THEMA: Anschnallpflicht???

Anschnallpflicht??? 18 Jahre 8 Monate her #68927

  • Matze
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Geschrieben von Matze am 04. Februar 2006 19:05:29:

Hab einen W 108 Bj. ´71

Gurten sind montiert und müssen deshalb auch angelegt sein soweit weiß ich bescheid.

Bis zu welchem Baujahr muss ein Fahrzeug Anschnallgurten haben gibts da ne Grenze oder sowas?

Gruß Matze




Ja, gibt es 18 Jahre 8 Monate her #68933

  • Beule
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Geschrieben von Beule am 04. Februar 2006 22:24:01:
Als Antwort auf: Anschnallpflicht??? geschrieben von Matze am 04. Februar 2006 19:05:29:

Moinsen.
Die Forensuche dazu sollte schonmal einiges bringen, ansonsten Folge auch mal dem Link
MfG

Beule


Sicher das [/list]

Re: Anschnallpflicht??? 18 Jahre 8 Monate her #68937

  • Reinhard
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Geschrieben von Reinhard Pagode
am 04. Februar 2006 23:02:55:
Als Antwort auf: Anschnallpflicht??? geschrieben von Matze am 04. Februar 2006 19:05:29:

Moin,

soweit ich weiß, aber ich weiß es nicht 100%, ist das nicht baujahrabhängig, sondern davon, ob die Gurte serienmäßig verbaut wurden.

Wurde z. B. eine Pagode, egal welchen Baujahrs, ohne Gurte ausgeliefert und nicht nachgerüstet, muss sie auch heute noch keine Gurte haben.

Wurde sie nachgerüstet, muss man die auch anlegen.

So wurde ich informiert.

**-Gruß, müßte eigentlich Jrooß (sicher falsch geschrieben) sagen, da ich gerade die Höhner sehe :-)))

Reinhard






Re: Anschnallpflicht??? 18 Jahre 8 Monate her #68939

  • Dirk
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Geschrieben von Dirk
am 05. Februar 2006 06:07:03:
Als Antwort auf: Anschnallpflicht??? geschrieben von Matze am 04. Februar 2006 19:05:29:

Gurte vorn erforderlich generell ab 1.04.74.Nachrüstpflicht rückwirkend bis 1.01.70 nur wenn ab Werk Befestigungspunkte vorhanden. Ab 1.5.79 Gurte auch hinten erforderlich.
Quelle: MVCOnline.de
Gruss

Dirk




Re: Anschnallpflicht??? 18 Jahre 8 Monate her #68940

  • ralf560sec
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Geschrieben von ralf560sec am 05. Februar 2006 09:49:39:
Als Antwort auf: Anschnallpflicht??? geschrieben von Matze am 04. Februar 2006 19:05:29:

also, nur weil man nebelscheinwerfer hat, ist man nicht verpflichtet diese bei nebel einzuschalten.

genauso sollte es mit den gurten sein, die man nachträglich, freiwillig eingebaut hat.
es könnte aber sein, das im falle eines personenschadens die versicherung auf eine mitverschuldung plädiert, da man durch das nichtanschnallen sich selbst

einer unnötigen gefahr ausgesetzt hat und somit eine teilschuld erhält, sprich abzug bei der entschädigung.
ist natürlich fraglich, wie es zu bewerten ist, wenn die gurtbefestigungen selbst angefertigt wurden, und nicht einer damaligen "prüfung" entsprachen.
aber da muss es wohl mal jemand drauf ankommen lassen.

gruss ralf560sec




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