Geschrieben von Robert_D
am 01. Februar 2004 19:05:35:
Als Antwort auf: Tüv in der EU geschrieben von mazze am 01. Februar 2004 18:41:14:
Hallo!
>>wenn das Auto in Österreich noch "Tüv" hat gilt dieser dann
auch noch in Deutschland (Auskunkt Tüv Bayern =>nein)
Das stimmt, in Deutschland zählt nur der deutsche TÜV (oder andere anerkannte Organisation).
Ist auch verständlich, wenn man bedenkt, auf was in manchen Ländern die Fahrzeuge geprüft werden und auf was nicht! (Schonmal in USA oder Kanada gewesen? Die kontrollieren penibelst, ob auch alle Beleuchtungseinrichtungen funktionieren - aber wenn der gesamte Außenschweller WEGgerostet ist, interessiert das dort keine Sau!)
>>wie ist das dann mit den EU-Importen neuer Autos??
Das sind Neuwagen, die müssen ja erst einmal für drei Jahre nicht zum TÜV.
Der Gesetzgeber geht wohl (zu Recht) davon aus, daß ein Auto die Fabrik in durchaus verkehrssicherem Zustand verlassen sollte.
>>Nun H-Kennnzeichen kann man voll vergessen, daß muß man wohl hier machen denn so was gibt es in Österreich nicht.
Stimmt auch.
>>Außerdem weis ich nicht ob er noch einen deutschen Brief hat, denn dann muß man hier ein Vollgutachten und Unbedenklichkeitsbescheinigung machen => lang und teuer.
Er KANN keinen deutschen Brief mehr haben!
Wenn das Auto direkt ab Werk nach Österreich ausgeliefert wurde, wurde gar nicht erst ein deutscher Brief ausgefertigt (warum auch?), und wenn das Auto irgendwann später mal auf privatem Weg ausgeführt worden sein sollte, dann hat die Zulassungsstelle beim Ausstellen der Zollpapiere den deutschen Brief einbehalten und vernichtet.
Und sollte das durch irgendeinen dummen Zufall NICHT passiert sein, dann ist der Brief ohnehin verfallen und Du mußt trotzdem einen neuen beantragen.
>>Habt ihr da Erfahrungen?
Keine eigenen, nein.
Schönen Gruß,
Robert