Geschrieben von Ole Rehmsen am 17. September 2006 13:26:28:
Tach zusammen,
ich habe ein paar Fragen zum Nachrüsten von Sicherheitsgurten:
Ich habe einen Mercedes 180b (Bauj. 1961) ohne Sicherheitsgurte. Ich habe gehört, dass man, wenn von Wrk aus keine Gurte drin waren, auch keine nachrüsten muss. Hier im Forum (
f24.parsimony.net/forum58208/messages/60005.htm
) lese ich:
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte
Mein Wagen hat seine Erstzulassung jedoch am 21. Juli 1961, müsste also welche haben? Und wie kommt es das der TÜV das nicht beanstandet hat? Bin ich trotzdem dran wenn ich von der Polizei kontrolliert werde?
Wenn ich welche nachrüste (das hatte ich sowierso vor, zumindest Fahrer und Beifahrer), müssen das dann Beckengurte oder Rollgurte sein? Oder geht beides? Wo kriege ich die? Wie werden die bei einer durchgängigen Sitzbank vorne montiert? gibt es die auch in beige oder nur in schwarz?
So, das sind wohl erstmal genug Fragen...
Schöne Grüße
Ole
der den Wagen ENDLICH angemeldet hat