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THEMA: Re: OLDTIMERHALLE DORTMUND - BETRUGSANZEIGE

Re: wie dämlich muss man sein, um x-mal dämlich zu schreiben? 17 Jahre 11 Monate her #79433

  • MCC
  • MCCs Avatar Autor
Geschrieben von MCC am 02. November 2006 20:39:07:
Als Antwort auf: Re: wie dämlich muss man sein, um x-mal dämlich zu schreiben? geschrieben von gerd am 02. November 2006 18:31:53:

Vielen Dank für die schnelle Hilfe und die guten Tips. Natürlich kann man mich auch dämlich nennen, aber nach meinem ausführlichen Telefonat mit der Oldtimerhalle hatte ich meiner Meinung nach genügend >> ehrliche

Geht es vielleicht auch ein wenig leiser? 17 Jahre 11 Monate her #79434

  • Robert_D
  • Robert_Ds Avatar
  • Abwesend
  • Beiträge: 2291
  • Dank erhalten: 12
Geschrieben von Robert_D
am 02. November 2006 20:41:39:
Als Antwort auf: OLDTIMERHALLE DORTMUND - BETRUGSANZEIGE geschrieben von MCC am 02. November 2006 15:07:34:

Hallo!
Schrei doch nicht so!
Klar, die Oldtimerhalle Dortmund ist allgemein bekannt und verrufen für ihr schräges Geschäftsgebaren und den allgemeinen Zustand der dortigen Fahrzeuge - es wundert einen eigentlich nur immer wieder, daß sich dort überhaupt noch irgendwie ein Käufer findet ...
Aber ganz ehrlich: wer ein altes Auto in ohnehin schon fragwürdigem Zustand ohne vorherige Besichtigung blind am Telefon kauft, der hat es m.E. eigentlich nicht viel besser verdient.

Zumal du selbst scheinbar auch aus der Branche zu stammen scheinst - ich hab mal nach deiner e-mail-Adresse gegooglet, und fand dabei Stellenangebote von dir.

Wenn ich mal davon ausgehe, daß es wohl eher nur wenige Privatpersonen gibt, die einen KFZ-Mechaniker als Aushilfskraft einstellen wollen, bist du wohl beruflich auf diesem Sektor tätig - und gerade dann ist es um so weniger begreiflich, daß du

a.) noch nie von der Oldtimerhalle Dortmund gehört hast

und

b.) von einem dir völlig unbekannten Verkäufer blind ein Auto kaufst und dir sogar noch bis vor die Tür bringen läßt.
Das würde ich noch nicht einmal mit einem Jahreswagen machen - geschweige denn mit einem Oldtimer!
Wie auch immer: ich wünsche dir viel Glück, habe aber relativ wenig Hoffnung ...


Schönen Gruß,

Robert




Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Re: und nochmal, hier Vertragstext 17 Jahre 11 Monate her #79435

  • MCC
  • MCCs Avatar Autor
Geschrieben von MCC am 02. November 2006 20:47:07:
Als Antwort auf: und nochmal, hier Vertragstext geschrieben von Manfred am 02. November 2006 19:40:29:

Ich kannte die Homepage nicht, habe den Wagen bei einem Auktionshaus gesehen. OHNE den ausführlichen Hinweis auf einen Schrotthaufen - wohl aber als Bastlerfahrzeug - wie das alle machen. Deswegen habe ich ja dann angerufen, um herauszufinden, ob es ein Bastlerfahrzeug ist, oder ob es dem Verkäufer nur um die rechtliche Absicherung geht. Leider waren die Telefon Infos falsch und ich habe jemandem vertraut, der es nicht Wert war.




Jeden Tag steht ein Dummer auf... 17 Jahre 11 Monate her #79436

  • roßtäuscher
  • roßtäuschers Avatar Autor
Geschrieben von roßtäuscher am 02. November 2006 21:41:57:
Als Antwort auf: OLDTIMERHALLE DORTMUND - BETRUGSANZEIGE geschrieben von MCC am 02. November 2006 15:07:34:

..und vor einem Jahr warst der Dumme eben Du! Also wenn Cytkowsky Dir den traurigen Haufen direkt vor die Türe gefahren hat - wie kannst Du von einem brauchbaren Zustand ausgehen, wenn sich der Wagen nicht auf eigener achse überführen läßt - Hut ab, Chupze hat der Mann!!!




"nur um die rechtliche Absicherung" ?! - und noch einen Rat. 17 Jahre 11 Monate her #79437

  • jof
  • jofs Avatar Autor
Geschrieben von jof am 02. November 2006 22:04:08:
Als Antwort auf: Re: und nochmal, hier Vertragstext geschrieben von MCC am 02. November 2006 20:47:07:

Zitat: "Deswegen habe ich ja dann angerufen, um herauszufinden, ob es ein Bastlerfahrzeug ist, oder ob es dem Verkäufer nur um die rechtliche Absicherung geht."
In meinen Augen klingt das nicht vernünftig. Ich interpretiere Deinen Satz so, daß Du mit "Rechtlicher Absicherung" meinst, daß der Verkäufer nicht zu seinen Worten bzw. zum Verkaufsgegenstand steht, und falls Du "Dein Recht" gelten machen möchtest (nämlich Dein Recht auf zugesicherte Eigenschaften) genau diese Chance vertan hast. Wie kann ein vernünftiger Käufer da zustimmen?!
Ein seriöser Händler verkauft zu seriösen Bedingungen. Dann stehen Mängel und zugesicherte Eigenschaften im Kaufvertrag. Und es werden nicht alle Teile vorweg als "defekt" erklärt. Und wenn er sagt, der Motor ist einwandfrei, dann soll er das auch in den Kaufvertrag aufnehmen.
Meine Meinung.
Aber das wolltest Du ja eigentlich nicht hören, deshalb noch mal was zur Sache:
Daß der Verkäufer Dich anscheinend getäuscht hat bzw. Du enttäuscht bist, hat sich ja schon sehr früh gezeigt. Es war wohl ein Fehler, weiter auf irgendwelche (telefonischen) Zugeständnisse zu hoffen. Das hat Dich nur Zeit gekostet (und ggf. hast Du wichtige Fristen versäumt).
Ich bin in bezug auf Recht und Gesetz kein Fachmann, aber ich weiß, daß bei einem Verkauf Händler an privat die Sachmängelhaftung (oder ist es die Gewährleistung?) nicht gänzlich ausgeschlossen werden darf, sondern nur auf 1 Jahr (?) verkürzt werden darf. Im ersten halben Jahr ist der Händler beweispflichtig, im zweiten halben Jahr Du (daß nämlich alle Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren). Aber auch nach einem Jahr (und dem Ende der Sachmängelhaftung) gibt es Möglichkeiten, den Händler in die Haftung zu nehmen (Stichwort arglistige Täuschung).
Auch darf ein Händler sich nicht generell aus der Haftung "stehlen" (also die Sachmängelhaftung zu umgehen), indem er "rollenden Schrott" verkauft oder "Fehler in allen Teilen" attestiert (hier gibt es Gerichtsurteile).
Vieles findest Du im Internet (gib mal die Stichworte "rollender Schrott" und "Sachmängelhaftung" gleichzeitig in die Suchmaschine ein), aber beachte, daß gerade im www jeder dem anderen nachplappert, z.B. bei ebay viele vom "neuen EU-Recht" sprechen (das es faktisch gar nicht gibt).
In Deinem Fall ist sicherlich eine juristisch einwandfreie Beratung hilfreich, und die bekommst Du kaum im Forum, sondern nur vom Anwalt. Der weiß auch, wie Du Dich juristisch korrekt verhalten mußt (z.B. schriftliche Mängelrüge, Fristsetzung, etc.) und kennt auch die Fristen hierfür.
Ich glaube, mit den beleidigenden Äußerungen aus Deinem Thread erreichst Du nichts (egal ob sie wahr oder falsch sind). Wenn Du Dich in Deinen Rechten verletzt fühlst, dann zieh' die Sache gerichtlich durch.
Nochmals meine Meinung!
Viel Erfolg, Gruß
jof


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Re: OLDTIMERHALLE DORTMUND - BETRUGSANZEIGE 17 Jahre 11 Monate her #79439

  • Andreas
  • Andreass Avatar Autor
Geschrieben von Andreas am 02. November 2006 22:47:16:
Als Antwort auf: OLDTIMERHALLE DORTMUND - BETRUGSANZEIGE geschrieben von MCC am 02. November 2006 15:07:34:



Nepper, Schlepper, Bauernfänger - selbst im Jahr 2006 gibts noch genug

Idioten, die sich verarschen lassen bzw verarscht gehören,

denn so blöd kann man doch garnicht sein - ein Auto auf Grund irgendwelcher

telefonischer "Zusicherungen" ungesehen zu kaufen ...
Und dann nach EINEM JAHR so eine peinliche Heulsuse zu sein,

die mit irgendeinem Rechtsverdreher droht - lächerlicher Auftritt.
Geh zu deiner Mutti und heul der die Ohren voll !


Oldtimerhalle-KV [/list]

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