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THEMA: Re: OLDTIMERHALLE DORTMUND - BETRUGSANZEIGE

Geld zurück bei Prozessgewinn!! 17 Jahre 11 Monate her #79423

  • Agossi
  • Agossis Avatar Autor
Geschrieben von Agossi am 02. November 2006 17:06:07:
Als Antwort auf: Re: Sorry, aber wer so grottendämlich naiv geschrieben von Christian am 02. November 2006 16:58:00:

Hallo zusammen
Wenn die Strafermittlungsbehörden die Arbeit aufnehmen, gleichzeitig einen Zivilprozess anfangen!
Wenn er erstinstanzlich tatsächlich wegen Betraug verurteilt werden würde, stehen die Chancen sehr gut, auch den Zivilprozess zu gewinnen.
Am Besten mal mit einem Anwalt darüber sprechen, der Dich sowohl als Nebenkläger im Strafprozess, wie auch im Zivilprozess vertreten sollte.
Die Kosten muss ja wohl der Verurteilte übernehmen, und dazu muss er den Kaufvertrag rückabwickeln. Ich würde sogar versuchen, einen Schaden geltend zu machen.
Gruss

Andi




wie dämlich muss man sein... 17 Jahre 11 Monate her #79424

  • Manfred
  • Manfreds Avatar Autor
Geschrieben von Manfred am 02. November 2006 17:10:47:
Als Antwort auf: OLDTIMERHALLE DORTMUND - BETRUG / ANZEIGE geschrieben von MCC am 02. November 2006 15:07:34:

Hallo,

sorry, wenn ich das jetzt mal so krass ausdrücke, aber wie dämlich muss man sein, um ein Auto blind zu kaufen?

Selbst aus dem entferntesten Winkel Deutschlands sind es gerade mal 700 KM bis Dortmund, besser einen Tag umsonst hingefahren als jetzt den Ärger.
Und ich gehe sogar noch weiter, wie noch mehr dämlich muss man sein, um dann erst knapp ein Jahr später zu versuchen seine Rechte, wenn man denn in diesem Fall wirklich welche hat, durchzusetzen !!!
Im Übrigen ist das Rufschädigung allererster Güte, der ich mit einer Schadenersatzklage begegenen würde, die sich gewaschen hat.
Ich kann und will nicht beurteilen, was zwischen den Parteien besprochen war, aber meiner Ansicht nach geht das hier zu weit.
Ich bin selbst Gewerbetreibender und kenne problematische Kunden. Ich muss aber auch sagen, bei Reklamationen wird rückabgewickelt und gut ist.

Wieso die gegenerische Seite dies nicht macht weiss ich nicht, wird wohl seinen Grund haben.

Aber nicht immer zuerst mit dem Finger auf den Verkäufer zeigen !!

Ich kenne mindestens genausoviel betrügerische Käufer wie Verkäufer.
In diesem Sinne


Manfred




Re: wie dämlich muss man sein, um x-mal dämlich zu schreiben? 17 Jahre 11 Monate her #79427

  • gerd
  • gerds Avatar Autor
Geschrieben von gerd am 02. November 2006 18:31:53:
Als Antwort auf: wie dämlich muss man sein... geschrieben von Manfred am 02. November 2006 17:10:47:

Sei mal lieber etwas weniger grob in Deiner Wortwahl.




gefällt Dir etwa meine Ansicht nicht ? 17 Jahre 11 Monate her #79429

  • Manfred
  • Manfreds Avatar Autor
Geschrieben von Manfred am 02. November 2006 19:32:34:
Als Antwort auf: Re: wie dämlich muss man sein, um x-mal dämlich zu schreiben? geschrieben von gerd am 02. November 2006 18:31:53:

Irgendwie scheinst Du nicht zählen zu können , dämlich kam genau zweimal vor ...

Oder gefällt Dir etwa meine Ansicht nicht, dass ich nicht ins gleiche Horn blase wie alle anderen, der böse böse Verkäufer, der natürlich immer und prinzipiell Schuld ist.

Bisher kennt man nur eine Seite der Geschichte, es gibt aber immer zwei.

Interessant wäre auch die andere zu hören.





und nochmal, hier Vertragstext 17 Jahre 11 Monate her #79430

  • Manfred
  • Manfreds Avatar Autor
Geschrieben von Manfred am 02. November 2006 19:40:29:
Als Antwort auf: gefällt Dir etwa meine Ansicht nicht ? geschrieben von Manfred am 02. November 2006 19:32:34:

Hier mal der Kaufvertragstext von der Homepage des Verkäufers.

Wenn er diesen Vertrag unterschrieben hat dürfte er vor Gericht sehr sehr schlechte Karten haben.

Und dann noch zu faul zum besichtigen, manchen Leuten ist wirklich nicht zu helfen !


VERKAUFSVERTRAG
VERKAUFT WIRD EIN!!!BASTLERFAHRZEUG!!!

!!!ALTFAHRZEUG ZUM RESTAURIEREN!!!

DER WAGEN IST SEIT JAHREN ABGEMELDET

UND NICHT VERKEHRSSICHER!!!
HERSTELLER ____________ TYP
FAHRGESTELLNUMMER
KFZ-BRIEF NUMMER
DER WAGEN IST ___ JAHRE ALT
KAUFPREIS
IN WORTEN
ICH KAUFE EIN ALTFAHRZEUG WELCHES SICH IM

RENOVIERUNGSBEDÜRFTIGEM ZUSTAND BEFINDET.

MIT OPTISCHEN UND TECHNISCHEN MÄNGELN AN

KAROSSERIE-MOTOR-GETRIEBE-ACHSEN-ELEKTRIK-
SONSTIGE VEREINBARUNGEN:

KEINERLEI ZUSICHERRUNGEN ODER NEBENABREDEN ÜBER

ZUSTAND UND BESCHAFFENHEIT DES FAHRZEUGES DIE SACHMÄNGELHAFTUNG WIRD AUSGESCHLOSSEN ALS GERICHTSSTAND WIRD DER WOHNSITZ DES VERKÄUFERS,,BOCHUM,,VEREINBART
DIESEN VERTRAG HABE ICH GELESEN UND VERSTANDEN.

DER FAHRZEUGKAUFPREIS WURDE IN BAR BEZAHLT.






Re: gefällt Dir etwa meine Ansicht nicht ? 17 Jahre 11 Monate her #79432

  • stumpi
  • stumpis Avatar Autor
Geschrieben von stumpi am 02. November 2006 20:23:34:
Als Antwort auf: gefällt Dir etwa meine Ansicht nicht ? geschrieben von Manfred am 02. November 2006 19:32:34:

Ja klar, die KÄUFER sind natürlich die Deppen!

VERKÄUFER wollen immer nur das Beste für die Kundschaft. Und werden dann oft von den KÄUFERN übern Tisch gezogen...








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