Geschrieben von Robert_D
am 07. September 2003 19:38:32:
Als Antwort auf: Pleff, erwache! geschrieben von Fridde am 07. September 2003 16:57:23:
...irgendwie glaube ich, Du hast einen an der Waffel!
>>StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder UNTERDRÜCKUNG WAHRER TATSACHEN einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer hat denn in der Auktion harte Fakten unterdrückt?
Der Verkäufer ist NICHT verpflichtet, eine anderweitige Bezugsquelle oder einen regulären Ladenpreis anzugeben.
Jeder der etwas bei eBay kaufen will, kann dafür bieten was es ihm wert ist - solange der Verkäufer keine unwahren Behauptungen aufstellt, kann man ihm keinen Vorwurf machen!
Ansonsten könntest Du jeden Verkäufer wegen Betruges verklagen, wenn er dir irgendetwas teurer verkauft als die Konkurrenz...
(Klasse, ich verklage meine Tankstelle! Ich hab heute morgen getankt, und drei Kilometer weiter eine andere Tanke gefunden, wo der Sprit echte 3 Cent billiger war - so ein Betrüger!!!)
Wer für ein solches WHB 321 Euro bezahlen MÖCHTE, darf dies gern tun, da ist keinerlei Betrug im Spiel sondern nur ein gerüttelt Maß an Dummheit.
Zum Betrug wird es allenfalls dann, wenn er schreiben würde
"superselten, nicht mehr lieferbar, nur noch hier das allerletzte Exemplar in ganz Europa..." und auch dann dürfte es schwierig werden einen Richter zu finden, der den Typen auch wirklich verknacken würde - schließlich ist es die leichteste Übung der Welt, mal beim Hersteller selber nach Verfügbarkeit zu fragen...
>>Meinerseits ist die Diskussion über das WHB abgeschlossen.
Klar, dir gehen ja auch die Argumente aus...
*kopfschüttelnd*
Robert