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THEMA: Das war übrigens Posting Nr.1000 (seit 10/2000)

Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... 23 Jahre 5 Monate her #13196

  • Cebe
  • Cebes Avatar Autor
Geschrieben von CEBE am 29. März 2001 19:45:29:
Ich mach mir hier und da Gedanken, mit einem 111er oder 108er oder, oder, ein Gewerbe anzumelden. (nicht, dass mir hier einer wegen "Gewerbe" noch auf krumme Gedanken kommt!!!!)

Kann mir einer sagen, ob ein H-Kennzeichen im Einklang mit einer Gewerbeanmeldung steht?

Kann ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen auf eine Firma (Rechtsform jetzt mal aussen vor) zugelassen werden?

Wenn die Firma den Sinn hat eben nicht, wie so viele, mit Autos zu handeln oder Bleche zu verbiegen, sondern eine Firma zur Pflege von Kulturgut ist (dazu ist das H-Kennzeichen ja da) dann müsste das doch möglich sein oder???
Für nen Anruf beim Finanzamt oder beim Rechtsanwalt ist´s zu spät und wahrscheinlich verderhen die die Augen im Kopf, wenn ich sowas frage.......
Dank im Voraus und Gruss
CB



Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... 23 Jahre 5 Monate her #13198

  • Pleff
  • Pleffs Avatar Autor
Geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:19:38:
Als Antwort auf: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von CEBE am 29. März 2001 19:45:29:
Hi CEBE,

das habe ich gerade beim TÜV-Süd ( www.tuevs.de ) kopiert...

vorab: Ich habe mir aber sagen lassen, daß man mindesten noch ein Fahrzeug "normal" zugelassen haben muß, um ein H-Kennzeichen für ein anderes Auto zu bekommen.
***********************************
Das Oldtimer-Kennzeichen







Der Nutzen



Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen „ganz normal“ gebrauchen.



Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht.



Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig – für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre.



Der Jahressteuersatz liegt bei 90 Mark für Motorräder und 375 Mark für alle anderen Fahrzeuge.



Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.





Die Kriterien



Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt – zudem muss es der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen.



Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO).



Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO).



Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet.



Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.





Die Unterlagen



Immer alles dabei: Zur Zulassungsstelle nehmen Sie folgende Unterlagen mit:



Personalausweis oder Reisepass



Fahrzeugbrief



Fahrzeugschein



Versicherungsdoppelkarte



Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein „Leichtkraftrad-Kennzeichen“ zugeteilt werden.



Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“



Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.



*******************************************
w111.nette Grüße

Pleff





Das war übrigens Posting Nr.1000 (seit 10/2000) 23 Jahre 5 Monate her #13201

  • Pleff
  • Pleffs Avatar Autor
Geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:31:50:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:19:38:
...ich zähle aber nicht nach, wieviele davon von mir sind ;-)))
Gruß

Pleff



Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... 23 Jahre 5 Monate her #13202

  • Michael.B
  • Michael.Bs Avatar Autor
Geschrieben von Michael.B am 29. März 2001 23:30:11:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:19:38:
Hi Pleff,

grundsätzlich ist ein H - Kennzeichen vom Einzelfahrzeug abhängig und nicht von einem zweiten ,normal zugelassenen Fahrzeug.

Niemand kann Dir verbieten, deine normale Fahrrerei mit dem ÖPNV zu erledigen.

Es wird bei der Zullassung als Oldtimer von der Strassenverkehrsbehörde auch nicht gefragt oder überprüft,ob noch ein regulär angemeldetes Auto vorhanden ist. Lediglich einige Oldtimerversicherer bestehen auf einem Zweitfahrzeug - auch nicht alle!!!

Allerdings schließt eine Oltimerzullassung die finanztechnische Verwertung in einer firma aus, auch dann,wenn sie sich mit Oldtimern beruflich auseinandersetzt. Das Finanzamt begründet das mit den Zulassungsbestimmungen:

Zitat: ist ein Fahrzeug ,das im allgemeinen nicht mehr dem normalen Verkehr dient... oder so ähnlich.

Wenn du das Ding über eine Firma finanztechnisch verwerten willst, damnn muß es regulär zugelassen sein: schließlich schiebt man dann ja auch alle Autokosten auf die Steuer.

Ist also verständlich. ( Deswegen fahr ich auf die Firma den Grottenfünfhundert, und privat meine Frau den 109) Das ist nämlich der Trick: da in der Familie ein Privatfahrzeug vorhanden ist, welches steuertechnich nicht erfaßt wird,läuft der 126 zu 100 Prozent durch die Bücher. Ätsch,Finanzamt!)
Michael.



Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... 23 Jahre 5 Monate her #13204

  • Pleff
  • Pleffs Avatar Autor
Geschrieben von Pleff am 30. März 2001 08:33:45:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Michael.B am 29. März 2001 23:30:11:
Hi Michael,

genau das wars!! Mein Versicherungskobold hat mir das mit dem zweiten Fahrzeug erzählt.

Bei mir ist der 111er mit dem H-Kennzeichen auch ausschließlich privat und der andere über's Geschäft angemeldet.

Nur was soll der Letzte Absatz in der TÜV-Erklärung? Kann hächstens wieder mal sein, daß TÜV und Finanzamt in verschiedenen Sprachen sprechen, d.h. selbstverständlich bekommst du dein H-Kennzeichen mit Firmeneintrag vom TÜV, aber anerkannt wird dieser vom Finanzamt halt nicht.
Gruß

Pleff



Re: Genauso isses!! 23 Jahre 5 Monate her #13205

  • Michael.B
  • Michael.Bs Avatar Autor
Geschrieben von Michael.B am 30. März 2001 08:53:54:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Pleff am 30. März 2001 08:33:45:
o.T



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