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THEMA: Verkäuferhaftung!?

Verkäuferhaftung!? 21 Jahre 7 Monate her #28774

  • Clemens
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Geschrieben von Clemens am 02. Februar 2003 15:57:20:

Hallo Leut,
seit kurzem gubt es ja die Jahrsgarantie von Autohändler, die für ihre verkauften Autos eine Garantie übernehmen müssen. Wie ist das eigentlich beim Privathandel. Kann man da auch Mängle, die nicht sofort sichtbar waren nachträglich geltend machen?
Danke schon jetzt für die rege juristische Sicht aus der Flossenperspektive!
Clemens




Re: Verkäuferhaftung!? 21 Jahre 7 Monate her #28775

  • Andreas
  • Andreass Avatar
Geschrieben von Andreas aus Berlin am 02. Februar 2003 16:18:16:
Als Antwort auf: Verkäuferhaftung!? geschrieben von Clemens am 02. Februar 2003 15:57:20:

Endlich kann ich auch mal etwas Sinnvolles beitragen!
Vorab die typische aber auch richtige Juristenantwort:

"Es kommt drauf an."

Und zwar zunächst auf die Ausgestaltung des Kaufvertrages. Mal grob dargestellt:

Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei "Verbrauchern" (Gegensatz "Unternehmer")

kann die Gewährleistung von vornherein gänzlich ausgeschlossen werden (bei einem Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher [sog. "Verbrauchsgüterkauf"] geht das nicht).

Ist zwischen zwei Verbrauchern ein Gewährleistungsausschluß vereinbart worden, sieht es mit Ansprüchen des Kaufers schlecht aus. Da kann man nur noch was machen, wenn der Verkäufer von vornherein eine Garantie übernommen oder den mangel arglistig verschwiegen hat, denn in diesem Fall dürfte ein völliger Ausschluß der Gewährleistung unwirksam sein (sehr einzelfallabhängig).
Gruß Andreas




Re: Verkäuferhaftung!? 21 Jahre 7 Monate her #28776

  • Andreas
  • Andreass Avatar
Geschrieben von Andreas aus ... am 02. Februar 2003 16:35:54:
Als Antwort auf: Re: Verkäuferhaftung!? geschrieben von Andreas aus Berlin am 02. Februar 2003 16:18:16:

nur eine kurze Ergänzung:
Daß Autoverkäufer eine "Jahresgarantie" übernehmen müssten, ist mir nicht bekannt. Ich glaube Du meinst aber auch etwas anderes.
Gruß

Andreas




Re: Verkäuferhaftung!? 21 Jahre 7 Monate her #28778

  • Cebe
  • Cebes Avatar
Geschrieben von Cebe am 02. Februar 2003 19:42:25:
Als Antwort auf: Re: Verkäuferhaftung!? geschrieben von Andreas aus ... am 02. Februar 2003 16:35:54:

Unternehmer verkauft an Privat:

Verkäufer hat eine Garantie von 2 Jahren zu übernehmen, es sei denn, diese wird im Kaufvertrag auf 1 Jahr begrenzt. Gänzlich ausschliessen kann er die nicht.
Privat verkauft an Privat

Verkäufer übernimmt eine Garantie von 2 Jahren, es sei denn, sie wird im Vertrag auf eine Zeit von X begrenzt. Hier ist aber auch ein gänzlicher Ausschluss möglich.
In beiden Fällen kann man auch nach Ablauf der Garantie klagen, wenn Vorsatz oder arglistige Täuschung vorliegt und der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Gefahrübergang tritt dann ein, wenn der Käufer die volle Veerfügung über ein Gut hat, beispielsweise, wenn du ein Auto kaufst, ab dem Zeitpunkt, zu dem dir die Schlüssel übergeben wurden. Spätestens ab hier empfehle ich aber einen Anwalt.


Gruß

CB




Re: Verkäuferhaftung!? 21 Jahre 7 Monate her #28781

  • Andreas
  • Andreass Avatar
Geschrieben von Andreas am 02. Februar 2003 20:14:55:
Als Antwort auf: Re: Verkäuferhaftung!? geschrieben von Cebe am 02. Februar 2003 19:42:25:

nee, zwei jahre Garantie gibts nicht einfach so, es sei denn, der Unternehmer übernimmt sie ausdrücklich.
Das mit den zwei jahren ist was anderes: alle Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in zwei jahren ab "Gefahrübergang" (meist Übergabe - bei gebrauchten kann sie vertraglich auf ein jahr verkürzt werden).

Ist aber alles andere als eine Garantie, denn nur wenn sich der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate zeigt wird zugunsten des Käufers vermutet, dass die Sache von vornherein mangelhaft war. Kommt man also nach sechs Monaten zum Verkäufer kann dieser behaupten, die Sache war bei Übergabe fehlerfrei und dann ist's am Käufer zu beweisen, dass die Sache schon bei Gefahrübergang (Übergabe) mangelhaft war. Und das ist meist ziemlich schwer...
Gruß




Re: Verkäuferhaftung!? 21 Jahre 7 Monate her #28791

  • Albert
  • Alberts Avatar
Geschrieben von Albert am 02. Februar 2003 22:14:17:
Als Antwort auf: Re: Verkäuferhaftung!? geschrieben von Cebe am 02. Februar 2003 19:42:25:

Ich kann nur von Österreich reden, denke aber, daß es in Deutschland jetzt nicht viel anders sein wird, da dies alles ja auf einer EU-Richtlinie beruht, die umgesetzt werden mußte!
Eine gesetzl. Garantie gibt es nicht. Bei der Garantie handelt es sich um eine privatrechtl. Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Im Garantiefall wird nicht überprüft ob der "Mangel" schon bestanden hat, er wird einfach behoben.
Wovon hier die Rede ist, ist die gesetzl. Gewährleistung. Dabei handelt es sich um eine Pflicht die dem Verkäufer auferlegt wird, und zwar jene, eine ordentliche Ware zu veräußern. Dabei wird dem Käufer jetzt kräftig unter die Arme gegriffen, da es jetzt eine gesetl. Beweislastumkehr gibt, sprich, macht man einen Mangel innerhalb der ersten sechs Monate geltend wird widerleglich vermutet, daß der Mangel von anfang an bestanden hat. Dieses Gewährleistungsrecht gibt es für zwei Jahre, danach ist er verjährt. Für Konsumenten ( Unternehmer verkauft nicht Unternehmer) ist diese Regelung zwingend und kann daher nicht geändert werden. Daher sind die Werbeslogans:" 2 Jahre Garantie" ein wenig anders zu betrachten. Denn dies ist gesetzl eh schon vorgeschrieben, es wird halt nur die Beweisführung dadurch hinfällig (wie oben erklärt). Zwischen Privaten Personen gilt das GewährleistungsR auch, nur ist es hier dispositiv, sprich man kann es abbedingen. Was auf jeden Fall zu empfehlen ist, für den Verkäufer. Man erspart sich viele Probleme!
Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt und es weicht nicht gänzlich vom deutschen Recht ab.
mfg

ein österr. Jurist




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