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THEMA: H-Kennzeichen

H-Kennzeichen 23 Jahre 6 Monate her #12210

  • Manfred
  • Manfreds Avatar Autor
Geschrieben von Manfred am 08. Oktober 2000 16:50:19:
Hallo W111-Freunde!

Wo gibt es Informationen zum H-Kennzeichen, bzw. was hat es mit der roten Nummer für Oldtimer auf sich? Gibt es vielleicht Links im Internet?

Manfred



Re: H-Kennzeichen 23 Jahre 6 Monate her #12211

  • Michael.B
  • Michael.Bs Avatar Autor
Geschrieben von Michael.B am 08. Oktober 2000 17:32:13:
Als Antwort auf: H-Kennzeichen geschrieben von Manfred am 08. Oktober 2000 16:50:19:
>Hallo W111-Freunde!

>Wo gibt es Informationen zum H-Kennzeichen, bzw. was hat es mit der roten Nummer für Oldtimer auf sich? Gibt es vielleicht Links im Internet?

>Manfred

Hallo, H Kennzeichen gibts nach Tüvabnahme für Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in originalem , guten Zustand befinden. Genaues gibt es unter www.Tuevs.de .

Rote Kennzeichen gibts ab 20 Jahre per Ausnahmegehehmigung aber NUR für Fahrten im Zusammenhang mit Oldtimerveranstaltungen oder der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft ( Werkstattfahrten) Spazierenfahren oder Einkaufstouren sind Steuerhinterziehung und werden im Zweifelsfall auch so bestraft.

Autos mit Rotem Kennzeichen gelten nicht als angemeldet, dürfen also z.B. nicht regelmäßig auf öffentlichen Stzraßen abgestellt werden.

Grüße

Michael





Re: H-Kennzeichen 23 Jahre 6 Monate her #12212

  • Dieter
  • Dieters Avatar Autor
Geschrieben von Dieter am 08. Oktober 2000 22:07:58:
Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen geschrieben von Michael.B am 08. Oktober 2000 17:32:13:
Hier hast du schon mal die "Regeln"

Von Stern zu Stern

Dieter
Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren gelten als "Oldtimer" oder "historisch", für deren Zulassung oder Stillegung besondere Bestimmungen gelten. Anhand der Checkliste können Sie prüfen, ob alle Vorkehrungen getroffen sind.
Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt - zugelassen

Gültigkeit je Kalenderjahr 365 Tage - Zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und gelegentlicher Freizeitnutzung. Allgemeine Information: Eine Kombination mit saisoneller Zulassung nicht möglich



Erforderliche Unterlagen:

gültiger Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebescheiningung nicht älter als 1 Jahr)



Fahrzeugbrief



Fahrzeugschein



Versicherungsdoppelkarte (Regelung noch nicht bekannt)



Umkennzeichnung des Fahrzeuges (Erforderlichkeit muß geprüft werden)



Kennzeichenschilder



Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier



bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung









Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt - stillgelegt



Erforderliche Unterlagen:



gültiger Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebescheiningung nicht älter als 1 Jahr)



Fahrzeugbrief



Abmeldebescheinigung Die Stillegefrist von 1 Jahr sowie die Stillegefristverlängerung (6 Monate) darf nicht abgelaufen sein



Versicherungsdoppelkarte



Umkennzeichnung des Fahrzeuges



Kennzeichenschilder



Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier



bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung





http://www.tuevs.de/auto_neu/zulass/vfwgvrpdyleg.html [/list]

Re: H-KennzeichenSorry: VERALTET!! o.T 23 Jahre 6 Monate her #12213

  • Michael.B
  • Michael.Bs Avatar Autor
Geschrieben von Michael.B am 08. Oktober 2000 23:03:23:
Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen geschrieben von Dieter am 08. Oktober 2000 22:07:58:
>Hier hast du schon mal die "Regeln"

>Von Stern zu Stern

>Dieter

>Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

>Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren gelten als "Oldtimer" oder "historisch", für deren Zulassung oder Stillegung besondere Bestimmungen gelten. Anhand der Checkliste können Sie prüfen, ob alle Vorkehrungen getroffen sind.

>Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt - zugelassen

>Gültigkeit je Kalenderjahr 365 Tage - Zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und gelegentlicher Freizeitnutzung. Allgemeine Information: Eine Kombination mit saisoneller Zulassung nicht möglich

>

>Erforderliche Unterlagen:

>gültiger Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebescheiningung nicht älter als 1 Jahr)

>

> Fahrzeugbrief

>

> Fahrzeugschein

>

> Versicherungsdoppelkarte (Regelung noch nicht bekannt)

>

> Umkennzeichnung des Fahrzeuges (Erforderlichkeit muß geprüft werden)

>

> Kennzeichenschilder

>

> Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier

>

> bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

>

>

>

>

>Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt - stillgelegt

>

> Erforderliche Unterlagen:

>

> gültiger Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebescheiningung nicht älter als 1 Jahr)

>

> Fahrzeugbrief

>

> Abmeldebescheinigung Die Stillegefrist von 1 Jahr sowie die Stillegefristverlängerung (6 Monate) darf nicht abgelaufen sein

>

> Versicherungsdoppelkarte

>

> Umkennzeichnung des Fahrzeuges

>

> Kennzeichenschilder

>

> Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier

>

> bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

>





VERALTET?? 23 Jahre 6 Monate her #12214

  • Dieter
  • Dieters Avatar Autor
Geschrieben von Dieter am 09. Oktober 2000 13:24:25:
Als Antwort auf: Re: H-KennzeichenSorry: VERALTET!! o.T geschrieben von Michael.B am 08. Oktober 2000 23:03:23:
Veraltet? Die Daten kommen doch direkt von der "Quelle"?!

Dieter



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