Geschrieben von Dieter am 08. Oktober 2000 22:07:58:
Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen geschrieben von Michael.B am 08. Oktober 2000 17:32:13:
Hier hast du schon mal die "Regeln"
Von Stern zu Stern
Dieter
Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen
Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren gelten als "Oldtimer" oder "historisch", für deren Zulassung oder Stillegung besondere Bestimmungen gelten. Anhand der Checkliste können Sie prüfen, ob alle Vorkehrungen getroffen sind.
Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt - zugelassen
Gültigkeit je Kalenderjahr 365 Tage - Zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und gelegentlicher Freizeitnutzung. Allgemeine Information: Eine Kombination mit saisoneller Zulassung nicht möglich
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebescheiningung nicht älter als 1 Jahr)
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
Versicherungsdoppelkarte (Regelung noch nicht bekannt)
Umkennzeichnung des Fahrzeuges (Erforderlichkeit muß geprüft werden)
Kennzeichenschilder
Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt - stillgelegt
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebescheiningung nicht älter als 1 Jahr)
Fahrzeugbrief
Abmeldebescheinigung Die Stillegefrist von 1 Jahr sowie die Stillegefristverlängerung (6 Monate) darf nicht abgelaufen sein
Versicherungsdoppelkarte
Umkennzeichnung des Fahrzeuges
Kennzeichenschilder
Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
http://www.tuevs.de/auto_neu/zulass/vfwgvrpdyleg.html
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