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THEMA: Re: Ärger mit Werkstattkosten

Ärger mit Werkstattkosten 20 Jahre 6 Monate her #41605

  • Thorsten
  • Thorstens Avatar Autor
Geschrieben von Thorsten am 24. März 2004 08:31:54:

Hallo,
ich habe folgendes Problem mit meiner DC-Werkstatt, mit der ich ansonsten schon jahrelang gut klargekommen bin:
Ich habe im November letzten Jahres meine Neuerwerbung (guter Allgemeinzustand)zur Reparatur einiger technischer Sachen (keine Karosseriearbeiten!) sowie zur Optimierung von "Details" bei meiner Werkstatt abgegeben. Durch das Warten auf spezielle Dichtunge, hohe Auftragslage bei der Werkstatt usw. wurden die Arbeiten erst vor 2 Wochen beendet. Zwischendurch hatte ich wöchentlich nach dem Wagen geschaut und diverse Arbeiten besprochen. "Sonderwünsche" waren nun wirklich nicht dabei. Hervorzuheben ist, daß kein einziges mal der Hinweis "kostet Zeit, wird teuer" o.ä. kam. Nach meiner nicht ganz leihenhafter Meinung waren das alles keine Hexenwerke. Der Hammer kam mit der Rechnung. Die Arbeitskosten liegen über dem Wert des Fahrzeugs (guter Zustand)!! Morgen steht ein Gespräch mit der Werkstatt an, bei dem mir die "Stechkarten" mit den aufgelisteten Arbeiten erläutert werden sollen.
Die Frage ist: Hätte mich die Werkstatt auf die zu erwartenden Kosten hinweisen müssen? Dann hätte ich mich bei dem einen oder anderen Punkt anders entschieden. Kann man von mir als "Leihe" erwarten, daß ich das abschätzen kann? Gibt es hier evtl. Leute (evtl. sogar Juristen?) die ähnlichen Ärger mit einer Werkstattrechnung hatten?
Vielen Dank & Gruß,

Thorsten




Re: Entweder Vertrauen 20 Jahre 6 Monate her #41607

  • Pleff
  • Pleffs Avatar Autor
Geschrieben von Pleff
am 24. März 2004 09:01:41:
Als Antwort auf: Ärger mit Werkstattkosten geschrieben von Thorsten am 24. März 2004 08:31:54:

oder Kostenvoranschlag/Angebot
Moin!
Ich habe vor ein paar Wochen auch meinen Wagen in die (Meister-)Werkstatt meines Schraubers gegeben; mit den Worten: Mach ma' Bremsen, Auspuff, Zündung, Ventile, Reifen, die Heizung wieder schüssig, Benzinpumpe samt Schlauchwerks, den ganzen Zündkram mit Kabeln, Kappe etc und bau bei der Gelegenheit die Tatarini-LPG-Anlage ein, lass die neufen eintragen und mach frischen TÜV drauf.
In diesem (aber auch nur IN DIESEM) Fall habe ich vorher nicht über Geld gesprochen und habe bei Abholung bezahlt, was gefragt wurde.
Ansonsten gilt: KVA machen lassen mit Hinweis ei Auftragserteilung, dass sich die Werkstatt hieran zu halten hat, bzw. bei plötzlich auftauchenden "Fallen oder neuen Situationen" erst den Kunden anzurufen hat, um sich ein ok für die Ausführung dieser Reparatur zu holen.
Wenn Ihr also vorher nicht definitiv über Kohle geredet habt und du keinen KVA hast, denke ich, dass du nun die schlechteren Karten hast und zahlen musst.
Gruß
Pleff




Re: Ärger mit Werkstattkosten 20 Jahre 6 Monate her #41608

  • Uwe
  • Uwes Avatar Autor
Geschrieben von Uwe 3.5 am 24. März 2004 09:22:00:
Als Antwort auf: Ärger mit Werkstattkosten geschrieben von Thorsten am 24. März 2004 08:31:54:

Hallo Thorsten!
Bin kein Jurist, geb aber trotzdem mal meine laienhafte Meinung dazu ab.
Wichtig ist erstmal, welchen Auftrag Du erteilt hast. War das mit Einzelposten spezifiziert (Schraube xy festziehen, Dichtung yz einkleben) oder eher allgemein ("machen Sie mal das Quitschen hinten links weg"). Dann die Frage, ob dieser Auftrag schriftlich festgehalten wurde und ob da eine Grenze (Euro)vereinbart wurde, bis wohin die Werkstatt freie Hand hat.
So wie Du beschreibst, nehme ich mal an, es war ein mündlicher, wenig spezifischer Auftrag und Du hast auch keine Zeugen dabeigehabt.

Dann sieht´s generell schlecht aus :-(
Falls die einzelnen Arbeiten spezifiziert waren, gibt es dafür zum Teil "Arbeitswerte", die Zeitvorgaben machen! Das greift aber bei "allgemeiner Fehlersuche" schon nicht mehr! Das sich in diesem Zusammenhang irgendwelche Zeitaufschriebe finden lassen (Stechkarten) ist schon klar, sagt aber nichts über die Arbeiten an DEINEM Wagen aus.
Falls Du den Wagen übrigens noch dort stehen hast, hat die Werkstatt sogar ein Pfandrecht daran!
Falls Du im ADAC bist, kannst Du Dir von dort nach Schilderung des konkreten Falles auch (online) Rat einholen.
Je nachdem, wie gut Deine Position ist (s.o. Auftragserteilung) solltest Du bei DC mehr oder weniger auf den Putz hauen. Vielleicht verzichtet die Werkstatt freiwillig auf einen Teil, denn wenn die Arbeiten nicht genau spezifiziert wurden, hat sie auch ein Problem und es steht Aussage gegen Aussage...

Ich hatte mal den Fall, dass die Werkstatt kooperativer wurde, nachdem ich mich an das zentrale Beschwerdemanagement in Stuttgart gewendet hatte.

Falls alles nichts hilft, gibt es auch noch die Schlichtungsstelle des KFZ-Gewerbes, an dessen Schiedsspruch die Werkstatt dann gebunden ist (meistens ein Kompromiss).
Viel Glück

Uwe

der Werkstätten meidet, so oft es nur geht
PS: Vielleicht fragst/suchst Du auch mal in einem speziellen Rechts-Forum nach dem Stichwort "Werkvertrag"




Re: Ärger mit Werkstattkosten 20 Jahre 6 Monate her #41611

  • blueangel_V8
  • blueangel_V8s Avatar Autor
Geschrieben von blueangel_V8 am 24. März 2004 11:42:51:
Als Antwort auf: Re: Ärger mit Werkstattkosten geschrieben von Uwe 3.5 am 24. März 2004 09:22:00:

Auf den Putz hauen würde ich erstmal nicht. Juristisch sieht es wahrscheinlich nicht sonderlich gut aus für Dich, deshalb auf jeden Fall erstmal auf die menschliche Tour. Kostenvoranschlag und Kostengrenze hin oder her, ich würde erst mal an den Verstand der Werkstatt appelieren. Nach Treu und Glauben darf man möglicherweise davon ausgehen, dass nicht kommentarlos und ohne nachzufragen Arbeiten durchgeführt werden, die den Wert des Objekts übersteigen (der Auftraggeber ist schließlich Laie, der Auftragnehmer nicht).
Wenn Du jetzt schon mit der Anwalts-Keule schwingen würdest, würdest Du mehr verlieren als gewinnen.
Meine Einschätzung (gesunder Menschenverstand plus zwei-drei Jura-Vorlesungen).
Gruß

Claas




Re: Ärger mit Werkstattkosten 20 Jahre 6 Monate her #41612

  • Jörg-WI
  • Jörg-WIs Avatar Autor
Geschrieben von Jörg-WI am 24. März 2004 11:46:51:
Als Antwort auf: Ärger mit Werkstattkosten geschrieben von Thorsten am 24. März 2004 08:31:54:

Ich bin so'n Anwalt.
Also, wenn bei Auftragserteilung nicht über die Vergütung gesprochen wurde (d.h. keine Fixvereinbarung, kein Kostenvoranschlag (bitte in Zukunft immer machen lassen)), gilt nach § 632 Abs. 2 BGB die "übliche Vergütung" als geschuldet. Damit ist die Vergütung gemeint, die am gleichen Ort für nach Art, Qualität und Umfang vergelichbare Arbeiten üblicherweise verlangt wird.
Du kannst zunächst verlangen, dass Dir das Zustandekommen des Rechnungsbetrags ausführlich (welche Arbeiten im einzelnen und wann, Stundenzettel der beteiligten Mechaniker, Material und Mengen) dargelegt wird. Wenn Du der Meinung bist, dass er die "übliche Vergütung" übersteigt, müsstest Du das schlüssig bestreiten, d.h. konkret darlegen, welche Posten Du warum für zu hoch veranschlagt hälst. Da würde es sicher helfen, wenn Du von einer anderen Werkstatt einmal ein Vergleichsangebot für die gleichen Arbeiten einholst. Vielleicht kennst Du aber auch jemanden, der sich damit auskennt und die von der DC-Werkstatt aufgeschlüsselte Rechnung mit Dir durchgeht.
Berichte mal von Deinem Gespräch mit der Werkstatt.
Grüße
Jörg

280 SE Aut '68




Re: Ärger mit Werkstattkosten 20 Jahre 6 Monate her #41613

  • stefan
  • stefans Avatar Autor
Geschrieben von stefan am 24. März 2004 12:05:14:
Als Antwort auf: Ärger mit Werkstattkosten geschrieben von Thorsten am 24. März 2004 08:31:54:

Hallo Thorsten!
Du schreibst weder, was gemacht wurde noch wieviel dafür verlangt wurde.

Für viele Arbeiten gibt es auch bei dem alten Autos immer noch Arbeitswerte.

Danach kann man kalkulieren.

Den Ausdruck *das wird aber teuer* glaubst du doch wohl nicht von einer DC Werkstatt ungefragt ausgesprochen zu bekommen !!

stefan




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