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THEMA: Re: Bleibt nur zu hoffen...

Re: Bleibt nur zu hoffen... 20 Jahre 3 Monate her #44284

  • Pleff
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Geschrieben von Pleff
am 14. Juni 2004 19:47:17:
Als Antwort auf: Re: Bleibt nur zu hoffen... geschrieben von Uwe 3.5 am 14. Juni 2004 18:15:54:

Interessant sind vor allem die Fahrzeuge, die tatsächlich von Lesern der Foren vor Ort besichtigt wurden. An die Händler-Garantie hatte ich überhaupt nicht gedacht... :-(

Wie sieht es damit denn jetzt aus, wenn die alle Wagen (mit TÜV und Zustand 2) als Bastelbuden ohne Garantie im Kaufvertrag verkaufen??
Gruß

Pleff




Gewährleistung beim Oldtimer-Kauf 20 Jahre 3 Monate her #44285

  • Robert_D
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Geschrieben von Robert_D
am 14. Juni 2004 20:08:56:
Als Antwort auf: Re: Bleibt nur zu hoffen... geschrieben von Pleff am 14. Juni 2004 19:47:17:

Hallo Pleff,
>>Wie sieht es damit denn jetzt aus, wenn die alle Wagen (mit TÜV und Zustand 2) als Bastelbuden ohne Garantie im Kaufvertrag verkaufen??
Wohl keine Chance für den Händler!
Habe gerade mal gegooglet und folgenden Artikel gefunden:

[...]Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung.[...]
oder auch
ADAC-Jurist May berichtet etwa von einem Fall, in dem im Vertrag der Kaufgegenstand wie folgt beschrieben wurde: "Rollender Schrott, berechnet nach Kilogramm" - für ein Auto im Wert von 2.000 Euro. Eine unzulässige Vereinbarung, so May. Denn sie ist allgemein und nennt keinen konkreten Mangel. Und abgesehen davon, so der Jurist weiter, könne man bei einem derart hohen Schrottpreis den Händler sogar fast wegen Wuchers belangen.
oder auch hier:
Selbst relativ sicher scheinende Umgehungen haben sich als illegale Irrwege herausgestellt:
Bastlerfahrzeuge

Quer durch die Republik fand eine wundersame Vermehrung solcher Fahrzeuge statt. Ob in dem besonders dreisten Augsburger Fall, in dem ein 4 Jahre alter Van für stramme 13.500 € tatsächlich als „Bastlerfahrzeug“ deklariert und verkauft wurde – oder beim Kleinwagen für 2.000 €, der mit frischem TÜV, aber als Bastlerauto losgeschlagen wurde – hier haben inzwischen die Gerichte einen Riegel vorgeschoben: Die Formulierung „Bastlerfahrzeug“ bedeutet eine unzulässige Verminderung der Verbraucherrechte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Fahrzeug über den TÜV gebracht wurde, woraus zu schließen ist, dass der Pkw noch längere Zeit am Straßenverkehr teilnehmen soll. Ähnliches gilt für:
Schrottautos

In den AGBs eines Händlers war sinngemäß geregelt worden, dass es sich bei dem verkauften Fahrzeug um ein „Schrottauto“ handele, wobei kein Einzelteil ohne Mängel sei. Ein Gericht kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Klausel nicht rechtskräftig ist. Die Entscheidung wird damit begründet, dass die Formulierung offensichtlich nicht ernst gemeint sei, weil sich aus einem dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Zustandsbericht das genaue Gegenteil ergebe, so die Richter, und das Gericht wies auch darauf hin, dass die Bezeichnung „Schrottauto“ einen Widerspruch in sich darstelle. Denn ein tatsächlicher Schrottwagen habe seine Fahreigenschaften bereits verloren.
Freiwilliger Verzicht

Viele Händler haben versucht, ihre Kunden über Preisnachlässe zu bewegen, auf die Gewährleistung zu verzichten. Im Kaufvertrag wurde dieser Verzicht natürlich ausdrücklich festgehalten – vergeblich! Solche Klauseln sind rechtswidrig und daher ungültig, denn ein Käufer kann gar nicht auf seine Rechte aus der Sachmangelhaftung verzichten.

Also ich denke mal, da hat der Händler schlechte Karten...


Schönen Gruß,

Robert







Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Re: Gewährleistung beim Oldtimer-Kauf 20 Jahre 3 Monate her #44288

  • Pleff
  • Pleffs Avatar Autor
Geschrieben von Pleff
am 14. Juni 2004 20:18:43:
Als Antwort auf: Gewährleistung beim Oldtimer-Kauf geschrieben von Robert_D am 14. Juni 2004 20:08:56:

Hi Robert,
wenn du die Quellennachweise hast, solltest du das mal in das "Technikboard" setzten. Danke!
Gruß
Pleff




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