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THEMA: Re: Probleme mit der Versicherung!?

Probleme mit der Versicherung!? 17 Jahre 10 Monate her #79820

  • Jens
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Geschrieben von Jens am 16. November 2006 23:06:02:

Hallo,
nach dem ich lange nicht geschrieben habe. Habe ich wieder ein Problem, bei dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Ich fang mal von vorne an:
Vor ca. einem Monat hat mir ein Linksabbieger die Vorfahrt genommen.

Ist in einer Kreuzung stehen geblieben und da ich(war mit dem W108 von meinem Bruder unterwegs) nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte -Peng!!

Polizei war da, der andere ist schund, ok!
Zwei Tage später steht der Gutachter von der Versicherung des Unfallverursachers vor meiner Tür und meint er macht jetzt das Gutachten.

Gesagt getan! Großer Schaden... Fahrzeugrestwert 3.000€ ???
Ich erzählte das meinem Bruder, der dann natürlich stinksauer war.

In einer Werkstatt habe ich erfahren, dass ich das Recht habe mir meinen Gutachter selbst auszusuchen.

Gesagt getan! Großer Schaden..(ca.7000€) Fahrzeugrestwert 11.800€(realistisch!)
Das Gutachten habe ich der Versicherung zugeschickt, die aber jetzt (telefonisch) meinte das Gutachten von "Ihrem" Gutachter als Kostenerstattungsgrundlage zu verwenden.
Da mittlerweile viel Zeit vergangen ist (die Versicherung spielt natürlich auf Zeit) steht der Zahlungstermin für das Gutachten an, das ich in Auftrag gegeben habe.

Muss ich das jetzt bezahlen? Also vorstrecken bis die Versicherung endlich zahlt oder wäre das ein Fehler? Wie ist da die Rechtsgrundlage bzw. auf was kann mann sich als Referenz berufen oder so... ?

(Laut Versicherung muss ich als Auftraggeber zahlen und Kostenrückerstattung gibt es erst wenn der Vorgang abgeschlossen ist, ist er aber noch nicht, da die Versicherung angeblich das Aktenzeichen/Unterlagen der Polizei, noch nicht haben -rufe morgen bei der Polizei an, was da los ist)
Habe bis jetzt auch noch keinen Anwalt eingeschalten, da ich als Student nicht Rechtsschutz versichert bin :(
Kennt sich einer von euch mit solchen Ärgernissen aus? Und kann mir sagen was ich als nächstes machen kann bzw. nicht machen sollte?

Wäre mal ein Lichtblick!

Aber bitte nur die, die auch wissen wovon sie reden. Von den ganzen Vermutungen und eigentlich könnte man das tun... und keinen weis so richtig bescheid... Bin ich leider schon gefrustet!!!
Danke im vorraus!
Gruß
Jens W.





Anwalt! 17 Jahre 10 Monate her #79822

  • jof
  • jofs Avatar
Geschrieben von jof am 16. November 2006 23:20:32:
Als Antwort auf: Probleme mit der Versicherung!? geschrieben von Jens am 16. November 2006 23:06:02:

Hallo Jens,
nicht schön, sowas zu hören.
Du hast bei jedem unverschuldeten Unfall das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Schadens zu beauftragen. Die Kosten werden Dir von der gegnerischen Versicherung erstattet. Du benötigst keine Rechtsschutzversicherung.
Da in Deinem Fall bereits erste Schwierigkeiten mit der Versicherung aufgetreten sind, kann ich nur raten, einen Anwalt zu beauftragen. Der kennt die Fristen, und weiß auch wie und was er der Versicherung zu schreiben hat. Ist ja schließlich sein Job.
Der Anwalt (und ggf. auch "Dein" Gutachter) beraten Dich auch, was es z.B. mit der 130%-Regelung auf sich hat (die Reparaturkosten des Fahrzeugs dürfen bis 30% ÜBER dem Marktwert liegen, auch dann hast Du einen Anspruch auf Reparatur). Auch bekommst Du von diesen die Auskunft was passiert, wenn die Versicherung Dir den Fahrzeugwert auszahlen möchte und das Fahrzeug abholen läßt.
Bei mir hat in der Vergangenheit bei einem leichteren Unfallschaden, bei dem ich eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag wünschte, bereits die Androhung der Einschaltung eines Rechtsanwalts geholfen, und ich erhielt von der Versicherung einen Scheck.
Da bei Dir der Schaden aber erheblich ist, wird wahrscheinlich eine bloße Androhung nicht reichen.
Wichtig ist - und das kannst Du ja selbst einschätzen - daß kein "Gefälligkeitsgutachten" vorliegt (z.B. Dein Gutachter aus einem "4er" einen "2er" gemacht hat). Im Zweifelsfall wird ein neutraler Sachverständiger vom Gericht benannt, und "Dein" Gutachten muß vor Gericht bestehen können. Aber ein "guter Gutachter" macht keine Gefälligkeitsgutachten (auch nicht, wenn er nach der Schadenhöhe bezahlt wird).
Mein Tip: Anwalt!
Viel Erfolg und Glück,
jof




Anwalt! 17 Jahre 10 Monate her #79826

  • jof
  • jofs Avatar
Geschrieben von jof am 16. November 2006 23:20:32:
Als Antwort auf: Probleme mit der Versicherung!? geschrieben von Jens am 16. November 2006 23:06:02:

Hallo Jens,
nicht schön, sowas zu hören.
Du hast bei jedem unverschuldeten Unfall das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Schadens zu beauftragen. Die Kosten werden Dir von der gegnerischen Versicherung erstattet. Du benötigst keine Rechtsschutzversicherung.
Da in Deinem Fall bereits erste Schwierigkeiten mit der Versicherung aufgetreten sind, kann ich nur raten, einen Anwalt zu beauftragen. Der kennt die Fristen, und weiß auch wie und was er der Versicherung zu schreiben hat. Ist ja schließlich sein Job.
Der Anwalt (und ggf. auch "Dein" Gutachter) beraten Dich auch, was es z.B. mit der 130%-Regelung auf sich hat (die Reparaturkosten des Fahrzeugs dürfen bis 30% ÜBER dem Marktwert liegen, auch dann hast Du einen Anspruch auf Reparatur). Auch bekommst Du von diesen die Auskunft was passiert, wenn die Versicherung Dir den Fahrzeugwert auszahlen möchte und das Fahrzeug abholen läßt.
Bei mir hat in der Vergangenheit bei einem leichteren Unfallschaden, bei dem ich eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag wünschte, bereits die Androhung der Einschaltung eines Rechtsanwalts geholfen, und ich erhielt von der Versicherung einen Scheck.
Da bei Dir der Schaden aber erheblich ist, wird wahrscheinlich eine bloße Androhung nicht reichen.
Wichtig ist - und das kannst Du ja selbst einschätzen - daß kein "Gefälligkeitsgutachten" vorliegt (z.B. Dein Gutachter aus einem "4er" einen "2er" gemacht hat). Im Zweifelsfall wird ein neutraler Sachverständiger vom Gericht benannt, und "Dein" Gutachten muß vor Gericht bestehen können. Aber ein "guter Gutachter" macht keine Gefälligkeitsgutachten (auch nicht, wenn er nach der Schadenhöhe bezahlt wird).
Mein Tip: Anwalt!
Viel Erfolg und Glück,
jof




Re: Probleme mit der Versicherung!? 17 Jahre 10 Monate her #79837

  • TWG
  • TWGs Avatar
Geschrieben von TWG am 17. November 2006 01:44:26:
Als Antwort auf: Probleme mit der Versicherung!? geschrieben von Jens am 16. November 2006 23:06:02:

Hallo Jens,
du hast natürlich das Recht, dir einen eigenen Gutachter auszusuchen, aber du beauftrags ihn, und musst ihn dementsprechend auch bezahlen! Das du das Geld nach einem gewonnenen Prozeß wieder bekommst, steht außer Frage.

Aber einen von die selbst beauftragten Gutachter musst du erstmal bezahlen, so weh es auch tut! Wenn du dich mit deinem Gutachter streitest, ändert der in Zweifelsfall seine Meinung, und gibt dem Versicherungsgutachter recht.

Selbstständige Gutachter haben halt auch Ihre Kosten, und auch diese müssen bezahlt werden, durch die Auftragnehmer!

Dein unabhängiger Gutachter hat doch kein Interesse daran, dir dein Gutachten vorzufinanzieren!
Gruß aus Düsseldorf
Thomas (kein Gutachter, aber seit 20 Jahren selbstständig, heist auf gut Deutsch, "Du arbeitest selbst, und ständig, und die Kunden bezahlen erst später!") Und die Bank will sofort Cash sehen! Wenn nicht, Laden zu und Insolvenz!




Re: Probleme mit der Versicherung!? 17 Jahre 10 Monate her #79840

  • TWG
  • TWGs Avatar
Geschrieben von TWG am 17. November 2006 01:44:26:
Als Antwort auf: Probleme mit der Versicherung!? geschrieben von Jens am 16. November 2006 23:06:02:

Hallo Jens,
du hast natürlich das Recht, dir einen eigenen Gutachter auszusuchen, aber du beauftrags ihn, und musst ihn dementsprechend auch bezahlen! Das du das Geld nach einem gewonnenen Prozeß wieder bekommst, steht außer Frage.

Aber einen von die selbst beauftragten Gutachter musst du erstmal bezahlen, so weh es auch tut! Wenn du dich mit deinem Gutachter streitest, ändert der in Zweifelsfall seine Meinung, und gibt dem Versicherungsgutachter recht.

Selbstständige Gutachter haben halt auch Ihre Kosten, und auch diese müssen bezahlt werden, durch die Auftragnehmer!

Dein unabhängiger Gutachter hat doch kein Interesse daran, dir dein Gutachten vorzufinanzieren!
Gruß aus Düsseldorf
Thomas (kein Gutachter, aber seit 20 Jahren selbstständig, heist auf gut Deutsch, "Du arbeitest selbst, und ständig, und die Kunden bezahlen erst später!") Und die Bank will sofort Cash sehen! Wenn nicht, Laden zu und Insolvenz!




Re: Probleme mit der Versicherung!? 17 Jahre 10 Monate her #79841

  • CS_280
  • CS_280s Avatar
Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 17. November 2006 08:03:28:
Als Antwort auf: Probleme mit der Versicherung!? geschrieben von Jens am 16. November 2006 23:06:02:

Moin,
hier ein Tip an alle, "für die Zukunft": Das entscheidende praktische (nicht rechtliche) Problem liegt darin, daß hier zwei Gutachten über denselben Schaden vorliegen, die zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Daß dabei der von der gegnerischen Versicherung beauftragte Gutachter ein Gutachten erstellt hat, bei dem er berücksichtigt hat, wer ihn (ständig) beauftragt, wollen wir natürlich nicht unterstellen.
Daher ist es günstig, wenn der "gegnerische" Gutachter das beschädigte Fahrzeug nicht begutachten kann, beispielsweise, weil der Geschädigte das Fahrzeug zunächst von einem wirklich unabhängigen, nämlich von ihm selbst beauftragten Sachverständigen begutachten lässt und es dann sogleich - in Erfüllung seiner Schadensminderungspflicht (Nutzungsausfall) - reparieren lässt. Zwar hat natürlich die gegnerische Versicherung das Recht, das Fahrzeug begutachten zu lassen; aber wenn sie zu spät kommt, ist das ihr Problem.
Allzeit unfallfreie Fahrt wünscht
Christoph





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