Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Willkommen im Forum für die Mercedes-Baureihen 108-109-111-112-113. Um die Beiträge nach bestimmten Themen zu durchsuchen, nutzt bitte die SUCHFUNKTION .
Für Inserate gibt es den kostenlosen Kleinanzeigenmarkt

THEMA: kann mir jemand zuverläsig erklären, warum in den Pagoden tlw. beim Treff keine

kann mir jemand zuverläsig erklären, warum in den Pagoden tlw. beim Treff keine 21 Jahre 4 Wochen her #36063

  • Reinhard
  • Reinhards Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 905
  • Dank erhalten: 0
Geschrieben von Reinhard Pagode
am 02. September 2003 22:16:26:

Moin,

eines interessiert mich und auch Thomas einmal:

kann mir jemand stimmig erklären, warum doch einige Pagoden, soweit wir gesehen haben, bei Grand-Treff in Speyer, überhaupt keine Gurte montiert hatten? Nicht einmal die 2-Punkt-Gurte! Damals, wenn ichs recht erinnere, ein SW.

Ich/wir waren bisher der Meinung, dass das, genau wie die Warnblinkanlage Auflage für jeden Oldtimer ist,- also Nachrüstung, wo hört diese auf und wo fängt diese bitte genau an?

Weiß das Jemand genau?

Gruß mit Dank

Reinhard





Re: Als ich 21 Jahre 4 Wochen her #36064

  • paul
  • pauls Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 6658
  • Dank erhalten: 7
Geschrieben von Paul
am 02. September 2003 22:28:31:
Als Antwort auf: kann mir jemand zuverläsig erklären, warum in den Pagoden tlw. beim Treff keine geschrieben von Reinhard Pagode am 02. September 2003 22:16:26:

den Wagen in 1981 gekauft habe, habe ich gleich die Driepunktgurten rausgekegelt, denn in Holland sind SCHWANGERE Frauen und Cabrio's freigestellt von die Angurtpflicht.

Da ich die Dinge nie leiden konnte, und heute immer noch nicht, war die erste Aktion, die Gurten RAUS .....

Auch meine Tochter hinten drinnen war nie angeschnalt.

Dass bleibt auch so, denn wir werden schon zuviel eingeschrenkt und die haben schon zuviel vorgeschrieben. Mir, meine Frau und meine Tochter, ist niemals etwas passiert seit die Dinger raus sind. Wir fahren doch keinen Rennen damit.




Re: kann mir jemand zuverläsig erklären, warum in den Pagoden tlw. beim Treff keine 21 Jahre 4 Wochen her #36065

  • boe-online
  • boe-onlines Avatar
Geschrieben von boe-online am 02. September 2003 22:59:40:
Als Antwort auf: kann mir jemand zuverläsig erklären, warum in den Pagoden tlw. beim Treff keine geschrieben von Reinhard Pagode am 02. September 2003 22:16:26:

Hallo,
hierzu gibt es ein interessantes Urteil auf den Seiten des DEUVET ( www.deuvet.de ). Gurte sind nur ab einem bestimmten Baujahr Pflicht bzw. nachzurüsten.
Gruß
Frank


Nachfolgend der Text:
Mitverschulden trotz nicht bestehender Anschnallpflicht (Dezember 2000)

Auswirkungen eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Hinblick auf historische Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Rahmen eines Rechtsstreits anläßlich eines Verkehrsunfalles entschieden, dass den nicht angeschnallten Passagier ein Mitverschulden treffe, trotz des Nichtbestehens einer Anschnallpflicht, wenn er sich beim Unfall Verletzungen zuzieht (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -). Ein Urteil, das auch für Fahrzeugführer historischer Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte Auswirkungen haben dürfte.

In dem vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem viersitzigen Coupé in der Mitte der Rücksitzbank mit. An ihrem Platz befand sich kein Anschnallgurt. Der Beklagte verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen. Die Klägerin machte nun Schadenersatz gegen den beklagten Fahrer wegen dessen Fahrverhaltens geltend.

Der Beklagte und dessen Haftpflichtversicherung hielten der Klägerin entgegen, dass sie ein Mitverschulden treffe, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei. Die Klägerin war der Auffassung, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Anschnallen bestand, da für Ihren Platz kein Sicherheitsgurt vorhanden gewesen sei und demzufolge auch kein Mitverschulden vorläge.

Die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, folgte der Ansicht der Klägerin und führte aus, dass ihr kein Mitverschulden vorgeworfen werden könne, da ihr Sitzplatz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet gewesen sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies anders. Zwar hätten weder der Fahrer, noch die Klägerin, dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass in dem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé fünf Personen mitgefahren seien, da eine höchstzulässige Zahl von zu befördernden Personen nicht gesetzlich bestimmt sei. So lange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde, könne allein der Umstand, dass mehr Personen befördert würden, als Sicherheitsgurte vorhanden seien, eine Gesetzesverletzung nicht begründen.

Die Klägerin habe allerdings gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, indem sie sich auf einen Platz ohne Sicherheitsgurt begeben habe, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung. Dies habe letztlich dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegende Verletzungen erlitten habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete das Mitverschulden mit einer Quote von 20 %. Das Gericht kürzte die Schadenersatzansprüche der Klägerin entsprechend.

Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.

Das Urteil ist insbesondere deshalb für Fahrer historischer PKW interessant, da viele dieser Fahrzeuge nicht über Sicherheitsgurte verfügen. PKW, die vor dem 01.04.1970 zum Verkehr zugelassen worden sind, sind nicht mit Gurten nachzurüsten. Bei Fahrzeugen zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 entscheidet das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen über die Nachrüstung.

Nach dem vorliegenden Urteil kann es demnach passieren, dass dem Fahrer eines historischen Fahrzeuges ohne Anschnallgurte im Falle eines Unfalls eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht zum Anschnallen nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich allerdings nur auf die eigenen Verletzungen. Kommt es in Folge eines Unfalls zu Verletzungen, wird man wohl immer zum Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich erschwert worden sind. Den Gegenbeweis zu führen, wird schwer fallen. Fahrer von historischen Fahrzeugen ohne gesetzlich vorgeschriebene Anschnallgurte sollten deshalb im Straßenverkehr eine erhöhte Vorsicht walten lassen.
Rechtsanwalt Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Hannover

Info der Kommission Kommission Verkehrsrecht des DEUVET





das sind... 21 Jahre 4 Wochen her #36067

  • Reinhard
  • Reinhards Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 905
  • Dank erhalten: 0
Geschrieben von Reinhard Pagode
am 03. September 2003 01:15:13:
Als Antwort auf: Re: Als ich geschrieben von Paul am 02. September 2003 22:28:31:

aber 2 paar Dinge Paul, erstens

die Gurte

und zweitens

die Sicherheit der mtfahrenden Personen,

das ist allerdings ein anderes Thema.

Meine Frage war jedoch die, warum genügend auch in der BRD zugelassenen Pagoden überhaupt keine Gurte und trozdem TÜV haben, was ja schließlich in unserem überbeamtendem Staat ein zu mindestens vermutbare Ausnahme wäre,- hmmm???

Gruß

Reinhard, der zumindestens jetzt gerne Holländi sprechen würden könnte... Gutes Nächtle

Paul...




Re: kann mir jemand zuverläsig erklären, warum in den Pagoden tlw. beim Treff keine 21 Jahre 3 Wochen her #36070

  • CS
  • CSs Avatar
Geschrieben von CS am 03. September 2003 08:41:42:
Als Antwort auf: kann mir jemand zuverläsig erklären, warum in den Pagoden tlw. beim Treff keine geschrieben von Reinhard Pagode am 02. September 2003 22:16:26:

Moin Reinhard,
es kommt auf den Stichtag an: Autos mit Erstzulassung vor dem 1.4.70 brauchen nicht mit Sicherheitsgurten für die Vordersitze ausgerüstet zu sein, den Stichtag für hintere Sicherheitsgurte erinnere ich nicht.
Sind Gurte eingebaut, müssen sie auch benutzt werden, egal wie alt das Auto ist. Aber das ist aus meiner Sicht ohnehin eine Selbstverständlichkeit.
Grüße aus Hamburg,

Christoph

280 SE 3,5 Coupe mit neuen 3-Punkt Automatikgurten vorn und hinten




Re: to gurt or not to be 21 Jahre 3 Wochen her #36069

  • Dirk
  • Dirks Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 2462
  • Dank erhalten: 6
Geschrieben von Dirk
am 03. September 2003 08:41:28:
Als Antwort auf: Re: Als ich geschrieben von Paul am 02. September 2003 22:28:31:

Hallo Paul,
wenn Ihr alle drei das so möchtet und Euch der Gefahren bewusst seid ist das in meinen Augen ok so.
Als ich den 111er bekam war meine Freundin dafür Gurte nachzurüsten. Meine eigene Meinung dazu wäre gewesen, sie nicht nachzurüsten. Ich hab dann aber bei der nächsten Inspektion beim G.Lehman welche nachrüsten lassen weil ich es nicht verantworten möchte für etwaige Folgen eines Unfalls, auch fremdverschuldet falls mal ein anderer Rennen fährt, derjenige zu sein, der gegen das Nachrüsten der Gurte war. Das war mir zu heavy.
Im Endeffekt ist es so, ich habe zwar Nackenrollen, aber die helfen beim Unfall gornix. Wenn es also kracht habe ich lediglich den Vorteil nicht durch die Scheibe zu fliegen, das Genick kann trotzdem gebrochen sein. Gibt aber ein sauberes Finish in der Leichenhalle auch ohne Swizoel. :-))
Gruss

Dirk




Moderatoren: Robert_D
Ladezeit der Seite: 0.373 Sekunden