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THEMA: H-Zulassung und Gasanlage

Re: H-Zulassung und Gasanlage funktioniert! 22 Jahre 3 Monate her #21371

  • Ulrich
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Geschrieben von Ulrich am 29. Mai 2002 14:22:04:
Als Antwort auf: Re: H-Zulassung und Gasanlage funktioniert! geschrieben von Andre Strucken am 29. Mai 2002 00:09:33:
Hallo Andre,

die Richtlinien des TÜV sagen aus daß Zubehör, daß damals legal gefahren werden durfte, H-Kennzeichenfähig ist. Mit dem Verweis auf diese Bedingung habe ich die schriftliche Aussage bekommen daß eine zeitgenößische Gasanlage einem H-Kennzeichen nicht hinderlich ist. Vielleicht kannst Du Dir eine Briefkopie besorgen aus der hervorgeht daß ein solcher Motor bereits vor 20 Jahren, bzw. in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung, mit Tüv-Abnahme in einen Käfer eingebaut wurde. Damit kannst Du belegen daß ein solcher Umbau damals schon legal machbar war. Trotzdem mußst Du Dich auf eine lange Suche nach einem verständigen Sachverständigen einstellen. Hast Du den schon mal Kontakt zu einem Käfer-Club aufgenommen. Dort wirst Du eher jemanden finden der den gleichen Umbau hat als hier.

In der Zeitschrift Oldtimer-Praxis stand vor ein par Jahren mal ein Bericht über zeitgenössisches Käfertuning. Wenn es Dir hilft kann ich Dir die Ausgabe mal raussuchen.

Gruß

Ulrich





Re: Motorumbau 22 Jahre 3 Monate her #21374

  • Nick
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Geschrieben von Nick am 29. Mai 2002 15:50:51:
Als Antwort auf: Re: Motorumbau geschrieben von Pleff am 29. Mai 2002 11:06:07:
Hi Pleff,
wo könnte man den einen solchen "Räderkatalog" für meinen Wagen (W111 Coupe, 280 SE) herbekommen....?
Neugierige Grüße,
Nick



Re: Motorumbau und auch @CEBE 22 Jahre 3 Monate her #21380

  • Pleff
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Geschrieben von Pleff am 29. Mai 2002 19:42:17:
Als Antwort auf: Re: Motorumbau geschrieben von Nick am 29. Mai 2002 15:50:51:
hi Nick,

weiß nicht ...:-( aber z.B. die im Fahrzeugschein eingetragenen Größe kannst du ja auch in Betracht ziehen. Wie man dem Archiv entnehmen kann (wenn diese dämliche Suchfunktion mal ihren Namen verdient und funktioniert) passen auch 205er Reifen auf 6er Felgen, und da waren die Bridgestone lt. Michael wohl die beste Wahl.

Theoretisch müßten bei einem "vernünftigen" TÜV-Prüfer auch 195er gehen, da die gemessene Abweichung des Abrollumfanges wohl wirklich nur "theoretisch" anzurechen ist. Und bei der Reifengröße steht wieder eine große Auswahl zur Verfügung. Mein TÜV-Prüfer würde jedenfalls die 195er ohne Probleme eintragen. Wir hatten in Ornbau über dieses Thema ein längeres Gespräch mit Günter Lehmann.

Cebe: wie war die Differenz nochmal? 3% Soll und 3,2% Ist? ???
Gruß

Pleff



doch, eigentlich schon... 22 Jahre 3 Monate her #21384

  • Robert_D
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Geschrieben von Robert_D am 29. Mai 2002 21:50:38:
Als Antwort auf: Motorumbau geschrieben von Mario am 29. Mai 2002 09:12:52:
Hallo!
Der Passus "zeitgenössischer Umbau" mit seiner 20-Jahre-Grenze ist SCHON genau dafür gemacht, daß ein DAMALS umgebautes Auto HEUTE die "historische" bekommen kann!

Als Extrembeispiel wird im enstprechenden Faltblatt auch demzufolge ein HotRod genannt - das ist ja nun auch GAR nicht mehr originalgetreu, wurde auch niemals "ab Werk" als Option angeboten, und ist trotzdem "historisch" wenn der Umbau eben schon vor mehr als 20 Jahren stattgefunden hat!

(Hier reicht es NICHT aus, ein anderes Auto vorzuweisen, was damals mal so umgebaut worden ist - es muß schon genau DIESES Fahrzeug sein, um das es gerade geht.)

Und so sollte dem Käferfreund das historische Kennzeichen nicht verwehrt bleiben - so der Umbau seines Autos schon (nachweisbar) mehr als 20 Jahre her ist. (Übrigens war damals ein Porsche-motorisierter Käfer auch nicht SOO selten)
Bei der Gasanlage würde ich es noch etwas anders sehen: dies ist kein UMbau, sondern zeitgenössisches ZUBEHÖR! Das muß NICHT schon so lange montiert sein, sondern hier sollte es reichen, die Authentizität irgendwie belegen zu können...
Aber auch hier gilt wieder: wenn dein TÜV-Mensch ein wenig engstirnig oder gar verbohrt ist, bekommst Du kein Gutachten. :-(

Und wenn er GANZ locker drauf ist, akzeptiert er vielleicht sogar die Cobra-Maschine mit Lachgas-Einspritzung in deinem C-Rekord...


Vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand - wieso soll das nicht auch für den TÜV gelten...?
Schönen Gruß,

Robert

*mit historischem Kennzeichen unterwegs*



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